18. Dezember 2009

Wasserkraftnutzung an der Ammer

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 17.11.2009 mit Antwort des Bayerischen Umweltminisers Dr. Markus Söder vom 18.12.2009 (kursiv dargestellt)

Der Freistaat hat als Eigentümer die Nutzung der Wehre im Bereich der Ammer in der Nähe von Weilheim und Peißenberg zur Stromerzeugung grundsätzlich freigegeben. Nachdem der Freistaat damit auf die eigene Nutzung verzichtet hat, konnte jeder Interessent Anträge auf die Nutzung der Wehre stellen. Nach Informationen des Bundes Naturschutz gibt es demnach für vier verschiedene Wehre in diesem Bereich insgesamt mindestens 11 Anträge. Diese beträfen das Oderdinger Wehr oberhalb des Naturfreundehauses bei Weilheim, das Auwehr in Weilheim, das Wehr an der Kläranlage in Weilheim sowie das Wehr etwa 2 km unterhalb von Unterhausen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Hält die Staatsregierung an ihrer Absicht fest, wasserrechtliche Bewilligungen an den genannten Wehren der Ammer zu erteilen?

Zu 1.:
Ob wasserrechtliche Gestattungen zur Wasserkraftnutzung erteilt werden, hängt von der Prüfung der Antragsunterlagen im Wasserrechtsverfahren ab. Dies erfolgt durch das örtlich zuständige Landratsamt als Untere Wasserbehörde ohne Mitwirkung der Staatsregierung. Zuständig für die Durchführung der Wasserrechtsverfahren an der Ammer ist das Landratsamt Weilheim-Schongau.

2. Falls ja, wann ist mit einer Erteilung zu rechnen?
3. Welche weiteren Verfahrensschritte sind noch erforderlich, bis mit einer Entscheidung über die Anträge gerechnet werden kann?

Zu 2. und 3.:
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet, wobei Frage 2 dahingehend verstanden wird, wann mit einer Entscheidungzu rechnen ist.
Dem Landratsamt Weilheim-Schongau liegen derzeit für das Grundwehr I (Fkm 126,24), das Grundwehr III (Fkm125,48), das Auwehr (Fkm129,44) und das Oderdinger Wehr (Fkm131,45) insgesamt fünfzehn Anträge von fünf verschiedenen Antragstellern vor. Abhängig von dem jeweiligen Verfahrensstand sind zunächst die Antragsunterlagen zu ergänzen und im Anschluss die förmlichen Wasserrechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Durchführung von förmlichen Wasserrechtsverfahren dauert aufgrund der einzuhaltenden Fristen und Vorgaben mindestens vier Monate.

Die Anfrage samt Antwort der Staatsregierung hier im Originallayout:

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