23. Januar 2013

Wasser ist Menschenrecht! – Keine Liberalisierung des Wassermarkts!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– sich gegen Auflagen, die Wasserversorgung zu privatisieren, zu wenden, und hierfür ihren Einfluss und alle geeigneten Möglichkeiten nutzen,
– alle bayerischen Europaabgeordneten um Unterstützung zu bitten, damit die umstrittene Dienstleistungskonzessionsrichtlinie nicht in Kraft tritt,
– zusätzlich deutlich zu machen, dass die Privatisierung der Wasserversorgung kein geeignetes Mittel ist, Finanzprobleme in verschuldeten Kommunen zu lösen, und daher auch nicht zum Bestandteil von Sanierungskonzepten gemacht werden darf,
– über Ihre bisherigen Initiativen zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge – insbesondere im Hinblick auf die geplante Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
zu berichten.

Begründung.
Der Zugang zu gutem Wasser ist Menschenrecht! Wir dürfen unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, nicht leichtfertig dem Gewinnstreben von Wirtschaftsunternehmen unterwerfen.
Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Trinkwasser ist keine beliebige Handelsware, sondern ein Grundlebensmittel für alle Menschen. Durch die geplante Konzessionsrichtlinie droht die Marktöffnung – auch hier in Bayern – und die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung, aber auch anderer kommunaler Dienstleistungen. Leider hat am 20. Dezember 2011 die Europäische Kommission die Richtlinien-Entwürfe zur Modernisierung der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe sowie eine Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorgelegt. Die vom Landtag im Plenum vom 29. November 2012 angeregten Initiativen der bayerischen Staatsregierung blieben offenbar bislang wirkungslos. Nach den zustän-digen Beratungen im Fachausschuss wird das Europäische Parlament im Februar über die umstrittene Richtlinie abstimmen.
Die Richtlinie verlangt nicht die Privatisierung des Wassers, dazu hätte die EU auch gar keine Regelungskompetenz, aber sie schafft auch für bayerische Kommunen massive Rechtsunsicherheit und verunmöglicht sinnvolle kommunale Kooperationen. Zudem öffnet die EU den Wassermarkt in den Staaten, die finanzielle Unterstützung durch den ESM bekommen. So hat die EU-Kommission im Rahmen der Empfehlungen der Troika für Portugal und Griechenland die Privatisierung des Wassersektors verlangt.
Wenn die Troika Druck auf Portugal und andere Schuldnerländer ausübt, dort die Wasserversorgung zu privatisieren, um kurzfristig Geld in die Kassen zu spülen, ist dies nachteilig für die betroffene Bevölkerung. Zudem wird es hierdurch erschwert, dauerhaft die Privatisierung des Wassers auch in den anderen EU-Ländern zu verhindern.