20. Februar 2013

Vorstößen zur Liberalisierung und/oder Privatisierung der Wasserversorgung entgegentreten

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Wasser ist ein öffentliches Gut. Die Wasserversorgung darf nicht dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden, auch Wettbewerb um Märkte als Ersatz für Wettbewerb im Markt hat sich in der Wasserversorgung nicht bewährt. Bewährt hat sich dagegen die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland als wesentlicher Teil der Kommunalen Daseinsvorsorge. Allen Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen ist daher entgegenzutreten.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Dienstleistungsvergabe, so wie sie von der Kommission vorgeschlagen wurde und vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments am 24. Januar 2013 bereits beschlossen worden ist, würde, wenn sie endgültig verabschiedet und umgesetzt wäre, zwar nicht die Liberalisierung und Privatisierung der Wasserversorgung erzwingen, aber sie würde die Gestaltungsspielräume der Kommunen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wozu die Wasserversorgung unbestritten gehört, einengen. Dienstleistungskonzessionen würden den Vorgaben des Vergaberechts anheimfallen, Inhouse-Vergaben und auch die interkommunale Kooperation würden erschwert.
Der Landtag nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass im Deutschen Bundestag Anträge der Opposition auf eine Subsidiaritätsrüge und auf die Aufforderung an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie zur Gänze zu Fall gebracht wird oder aber zumindest der Wassersektor herausgenommen wird, von der Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt worden sind.
Des Weiteren nimmt der Landtag mit Bedauern und Protest zur Kenntnis, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung im EU-Ministerrat am 11. Dezember 2012 den Entwurf der EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe ohne sektorale Ausnahme für den Wasserbereich hat durchlaufen lassen.
Der Landtag bittet die Mitglieder des Europäischen Parlaments, in der Plenarsitzung des EP dem Richtlinien-Vorschlag, auch in der vom Binnenmarktausschuss beschlossenen Form, nicht zuzustimmen.
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch auf Bundesebene künftig allen Bestrebungen zur Liberalisierung und/oder Privatisierung der Wasserversorgung entgegengetreten wird.