Volksbegehren Artenvielfalt: Blühpatenschaften keine Alternative zu neuem Naturschutzgesetz
Regierung ist gefordert, Kernforderungen gesetzlich zu verankern
Seit dem überwältigenden Erfolg des „Volksbegehren Artenvielfalt ? Rettet die Bienen!“ tauchen bayernweit Angebote von Landwirten zu Blühpatenschaften auf. „Wir freuen uns, dass durch das Volksbegehren etwas in Bewegung geraten ist. Die Landwirte haben die großen Defizite offensichtlich erkannt und möchten gegensteuern“, sagt Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern. „Das ändert jedoch nichts daran, dass wir naturschutzfachlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen brauchen, die nur, wie im Volksbegehren von 1,75 Millionen Bürgern gefordert, durch eine entsprechende Änderung des Naturschutzgesetzes möglich sind.“
Die Bündnispartner des Volksbegehrens sind sich einig: Auch wenn der Ansatz der Blühpatenkampagne begrüßenswert ist, muss er aus naturschutzfachlicher Sicht hinterfragt werden.
„Die zur Patenschaft angebotenen Blühflächen können lediglich als begleitende und unterstützende Maßnahme gewertet werden. Sie sind kein angemessener Ersatz für Lebensräume und Strukturen, deren massiver Verlust in den letzten Jahrzehnten zum vielfach dokumentierten Artenschwund in unserer Agrarlandschaft geführt hat“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Insbesondere das Verschwinden von vernetzenden Landschaftselementen wie Weg- und Ackerrainen, die viele Jahrzehnte eigene Lebensräume gebildet haben, kann nicht durch eine auf ein oder zwei Jahre befristete Anlage von Blühstreifen ausgeglichen werden. Das Gleiche gilt für den massiven Rückgang der Ackerwildkräuter. Für sie wären z.B. sogenannte Schwarzbrachen (Äcker, auf denen nichts angesät wird) überlebenswichtig. Auf ihnen könnten sich die Samen noch vorhandener Wildkräuter entwickeln.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die gängigsten Samenmischungen ungeeignet. Standardmischungen, die nach Herstellerangaben zwar „optisch sehr ansprechend“ sind und zu einem „Imagegewinn für die Agrarlandschaft beitragen“, enthalten einen beträchtlichen Anteil an Kulturpflanzen und nichtheimischen Pflanzenarten, die der heimischen Artenvielfalt nicht dienlich sind. Sinnvollerweise sollte daher regionales, sogenanntes autochthones Saatgut verwendet werden, das lediglich Pflanzenarten enthält, die für die betreffende Fläche auch geeignet sind. Zusätzlich ist auf mehrjährige Standzeit zu achten und darauf, dass die Blühflächen abschnittsweise gemäht werden. Nur so entstehen Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten und bleiben Deckung und Nahrungsangebot für Vögel und Säugetiere im Winterhalbjahr erhalten.
„Es ist schön, dass unsere Landwirte inzwischen Blühpatenschaften anbieten. Diese begrüßenswerten individuellen Maßnahmen reichen aber nicht aus“, so Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. „Wir können gar nicht genug dieser Tummelplätze für Bienen, Schmetterlinge und Co. haben und deshalb werden diese auch über das Kulturlandschaftsprogramm KULAP gefördert.“ Die Initiative der Landwirte ist daher durchaus auch ein lohnendes Geschäftsmodell. Zusätzlich zur Förderung über das Kulturlandschaftsprogramm KULAP und EU-Direktzahlungen an Landwirte in einer Gesamthöhe von rund 900 Euro pro Hektar, könnten die Landwirten theoretisch zusätzliche fünf- bis sechstausend Euro pro Hektar durch solche Patenschaften erhalten.
„Wir empfehlen Bürgern, die sich für eine Blühpatenschaft interessieren, sich im Vorfeld gut zu informieren und auf wesentliche Kriterien wie Saatgut, Dauer der Patenschaft und ausreichenden Abstand zu Ackerflächen zu achten, die mit Pestiziden behandelt werden“, rät Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. Dabei sollte jedoch niemand vergessen, dass es sich bei diesen Blühflächen um Kleinstmaßnahmen handelt. Dem durch Fehlentwicklungen verursachten Artensterben in der Agrarlandschaft ist nur im großen Rahmen und mithilfe entsprechender Gesetzesänderungen und Förderungen beizukommen.