13. Januar 2021

Verlässliche und sichere Bildung im Pandemie-Schuljahr 2021

Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen vom 13. Januar 2021:

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Aufnahme des Regelunterrichts mit Präsenzpflicht ist derzeit nicht mit dem Infektionsgeschehen vereinbar. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 06.01.2021 ist klar, dass der Unterricht an den bayerischen Schulen noch über die kommenden Wochen weiter als Distanzunterricht stattfinden wird.

Um die Qualität der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen in den nächsten beiden Monaten zu garantieren, gleichzeitig eine Perspektive für den schrittweisen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht aufzuzeigen und nicht zuletzt die hochbelastete Ausnahmesituation der Eltern und Kinder ein stückweit zu entlasten, wird die Staatsregierung aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ab Februar 2021 für die Kleinen ermöglichen

─ Ab Februar 2021 sollen Grund- und Förderschülerinnen und -schüler – sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt – im Wechsel unterrichtet werden.
─ Eine flexible Notbetreuung muss für alle Schülerinnen und Schüler offen sein, die Betreuung aus den unterschiedlichsten Gründen benötigen. Die Kinderbetreuung muss auch tageweise ermöglicht werden, um den besonderen Bedürfnissen der Eltern in der Ausnahmesituation und dem Ziel die Kontakte zu reduzieren, entgegenzukommen. In der Notbetreuung dürfen die Kinder der unterschiedlichen Klassen bzw. Gruppe in der Regel nicht gemischt werden.

2. Taskforce einrichten für das Lernen mit digitalen Medien im Distanz- und Wechselunterricht

─ Die digitale Ausstattung und digitale Infrastruktur der Schulen (Breitbandanschlüsse, WLAN-Versorgung, Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler, digitale Endgeräte für Lehrkräfte, IT-Betreuerinnen und -Betreuer) muss jetzt oberste Priorität erhalten. Eine Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsministeriums für Bildung und Kultus und des Staatsministeriums für Digitales in Kooperation mit externen Fachleuten und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, soll den gesamten Prozess zum Gelingen führen.
─ Die Lernplattform Mebis muss schnellstmöglich so ertüchtigt und durch geeignete digitale Plattformen ergänzt werden, dass es zu keinen Nutzungseinschränkungen mehr für die Schulen kommt.

3. Lehren und Lernen in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule

─ Die bereits im Herbst angekündigte Teststrategie muss endlich mit ausreichend Kapazitäten von Schnelltests und mobilen Testteams für Schulen umgesetzt werden.
─ Es müssen ausreichend zertifizierte FFP2-Masken für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an den Schulen zur Verfügung stehen.
─ Das Programm für mobile Raumlüfter muss mit der Option für festinstallierte Anlagen offensiv an den Schulen vorangetrieben werden.

4. Alternative Lernorte vor Ort ermöglichen – sozialer Aufgabe gerecht werden

─ Die Einrichtung eines Sonderfonds zur Anmietung von zusätzlichen Räumen (z. B. Kirchen-, Gemeinde oder Hotelsäle), um Lernen unter Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten.
─ Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen oder ohne notwendige häusliche Infrastruktur (fehlender Arbeitsplatz, keine digitale Ausstattung) sollen Lernräume („Study Halls“) zur Verfügung gestellt werden.
─ Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Lernbedarf und psychosozialer Unterstützung müssen bis zum Schuljahresende flächendeckend sogenannte Brückenangebote gemacht werden.

5. Anerkennung eines Kurzschuljahrs 2020/21

─ Das Schuljahr 2020/21 muss in Bayern als Kurzschuljahr anerkannt, geregelt und rechtlich untermauert werden.
─ Die Anzahl der verbindlichen Leistungsnachweise muss – bis hin zu einer Halbierung – reduziert werden.
─ Die Lehrplaninhalte aller Jahrgangsstufen müssen priorisiert und damit reduziert werden.

6. Übertritt zum Schuljahr 2021/22 den besonderen Bedingungen anpassen

─ Um den besonderen Bedingungen der Viertklässlerinnen und Viertklässler zu begegnen, die Lernrückstände aus beiden vorangegangenen Schuljahren mitbringen, sollen Günstigkeitsregelungen für den Übertritt zum kommenden Schuljahr 2021/22 umgesetzt werden.
─ Die Wiedereinführung der Lotsen für dieÜbertrittsphase.
─ Brückenangebote an den weiterführenden Schulen aufstellen, um die Schülerinnen und Schüler beim Einstieg in die weiterführende Schule entsprechend zu unterstützen.

7. Faire Prüfungsbedingungen für alle Abschlussjahrgänge im Pandemiejahr 2021

─ Ermöglichung von Präsenztagen ab Februar 2021.
─ Frühzeitige Kommunikation über Prüfungsbedingungen 2021.
─ Schulinterne Prüfungsgestaltung ermöglichen, um tatsächlich durchgenommenen Stoff abprüfen zu können.
─ Die Möglichkeit einräumen, Prüfungen zu wiederholen und Freiversuche zu gewähren, um bei Nichtbestehen eine 2. Chance zu erhalten oder eine Notenverbesserung zu erzielen.

Begründung:

Schulschließungen sind eine Notmaßnahme und das letzte Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Gleichwohl ist klar: einen Lockdown der Bildung darf es kein zweites Mal geben. Die Schulen müssen deshalb bestmöglich unterstützt werden und aufgestellt sein, damit die Lehrkräfte ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch in diesen Ausnahmezeiten gerecht werden können. Ferner ist klar, sobald sich die Infektionslage entspannt, müssen Schulen – zumindest im Wechsel – wieder geöffnet werden. Ein Schulleben muss wieder ermöglicht werden, in einem ersten Schritt für die kleineren Kinder, in einem zweiten auch für die größeren Kinder.

Das Schuljahr 2020/21 ist abermals ein Ausnahmeschuljahr, in dem die Kinder bereits durch das vorangegangene Ausnahmeschuljahr geprägt sind und z. T. mit großen Lernrückständen und individuellen Belastungen zurechtkommen müssen. Dieses Schuljahr muss als Kurzzeitschuljahr rechtsverbindlich anerkannt werden.

An jeder Schule gibt es so viele Lehrkräfte, Schulleitungen, nicht-pädagogisches Personal, Eltern und Schülerinnen und Schüler, welche seit Monaten das Schulleben am Laufen halten. Mit Kreativität, Engagement und oft weit über ihre Belastungsgrenze hinaus, bringen sie sich für ihre Schulfamilie ein. Das verdient eine hohe Anerkennung und Wertschätzung. Wir sind überzeugt, dass die Schulfamilie in der Zeit bis Februar 2021 jetzt besondere Unterstützung von Seiten der Staatsregierung benötigt: Es braucht Planungssicherheit, verlässliche Vorgaben, transparente, nachvollziehbare und rechtzeitige Kommunikation auf Augenhöhe, um dieses zweite Pandemieschuljahr gut und sicher zu meistern. Wir erwarten vollen Einsatz und maximale Kraftanstrengung seitens Staatsregierung und insbesondere des zuständigen Staatsministers für Bildung und Kultus.

Hier gibt es den Antrag „Verlässliche und sichere Bildung im Pandemie-Schuljahr 2021“ als pdf.