11. Mai 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Gabriele Triebel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.05.2021, mit den Antworten der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Michaela Kaniber, vom 14.07.2021 (kursiv dargestellt)

Dem Vernehmen nach laufen derzeit konkrete Planungen für die Errichtung eines großen holzverarbeitenden Betriebs im Bereich des Guts Stillern im Gemeindegebiet Penzing, Landkreis Landsberg am Lech.

Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die o. g. Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesplanung und Energie sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Bayerischen Staatsforsten (BaySF).

1. a) Ist es korrekt, dass die Bayerischen Staatsforsten planen, eine Fläche am Staatsgut Stillern im Gemeindegebiet Penzing an ein Unternehmen für Bauprodukte zu verkaufen?
b) Falls ja, um wie viele Hektar geht es?
c) Falls ja, wie viele Hektar Wald müssten für das infrage stehende Projekt gefällt werden?
2. a) Sind auch landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen vom Verkauf betroffen?
Falls ja,
b) in welcher Form und
c) in welchem Ausmaß?
Antworten: Die Fragen 1.a), 1.b), 1.c) sowie 2a), 2b), 2.c) werden gemeinsam beantwortet. Von einer möglichen Ansiedlung sind keine Staatswaldflächen betroffen. Bei den in Prüfung befindlichen Flächen handelt es sich um Ackerflächen des Staatsguts Achselschwang auf der Ammersee-Seitenmoräne. Der Standort ist gekennzeichnet von sandigem Lehm über lehmigen Sand bis teilweise kiesigen Flächen und mittlerer Bonität mit Bodenzahlen von unter 50. Die Planung des ansiedlungswilligen Unternehmens befindet sich in einem sehr frühen Stadium. Die Gesamtgröße der Flächen beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 26 ha.

3. a) Wie ist dieses Vorhaben in Verbindung mit dem Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms in Einklang zu bringen?
Antwort: Dies kann erst anhand der konkreten Planunterlagen im entsprechenden Bauleitplanverfahren abschließend bewertet werden. Das Vorhaben liegt ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten isoliert im Außenbereich und steht daher zunächst in Konflikt mit dem Anbindegebot LEP 3.3 Z.

Falls ja,
b) warum können in diesem Zusammenhang
c) welche konkreten Ausnahmeregelungen greifen?
Antworten: Die Fragen 3.b) mit 3.c) werden gemeinsam beantwortet. Nach den derzeit vorliegenden Informationen erscheint die Anwendung der fünften, ggf. auch sechsten in LEP 3.3 Z festgelegten Ausnahme vom Anbindegebot möglich. Diese beziehen sich auf
• großflächig produzierende Betriebe mit einer Mindestgröße von 3 ha, die aus Gründen der Ortsbildgestaltung nicht angebunden werden können.
• Anlagen, die im Rahmen von produzierenden Gewerbebetrieben errichtet und betrieben werden sollen, schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere durch Luftverunreinigungen oder Lärm einschließlich Verkehrslärm, auf dem Wohnen dienende Gebiete ausgehen würden.
Für die erstgenannte wäre der Anwendungsbereich gegeben. Inwieweit auch die letztere Ausnahme Anwendung finden kann, wird erst anhand der ausgearbeiteten Planunterlagen beurteilt werden können.

4. Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt,
a) ob und
b) welche Alternativstandorte geprüft wurden?
Antworten: Die Fragen 4.a) und 4.b) werden gemeinsam beantwortet. Die Prüfung von Alternativstandorten wird im Rahmen des Bedarfsnachweises für die Neuausweisung abzuhandeln sein. Dieser ist als zwingender Bestandteil den Unterlagen im Bauleitplanverfahren beizufügen und wird dann im Rahmen der Beteiligungsverfahren von der höheren Landesplanungsbehörde bewertet.

4. c) Betreffen diese Alternativstandorte auch Flächen des Freistaats oder der Bayerischen Staatsforsten?
Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 4.a) und 4.b).

5. a) Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, ob im Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Bauvorhaben neue Verbindungs- oder Erschließungsstraßen gebaut werden müssen?
Antwort: Dies kann erst anhand der konkreten Planunterlagen im entsprechenden Bauleitplanverfahren bewertet werden.

5. b) Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, ob im Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Bauvorhaben Ertüchtigungen oder Ausbauten von Staatsstraßen erfolgen müssten?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.a).

5. c) Falls jeweils ja, in welchem Umfang?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.b).

6. a) Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, welche Fläche durch die Umsetzung des Bauvorhabens insgesamt neu versiegelt werden müsste?
Antwort: Nein.

6. b) Wurden dem Unternehmen weitere staatliche Flächen angeboten?
Antwort: Nein. Die Frage der Abgabe von staatlichen Flächen ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Bauleitverfahrens zu treffen.

6. c) Falls ja, welche? (bitte auch jeweilige Größe in ha, bisherige Nutzung und naturschutzrechtliche Wertigkeit angeben)
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 6.b).

7. a) Erfolgte eine Bestandsaufnahme von ungenutzten und/oder leerstehenden Gewerbeflächen im Landkreis, die als Alternativstandorte dienen könnten?
Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 4.a) und 4.b). 

7. b) Falls ja, wurden diese dem Unternehmen angeboten?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7.a).

7. c) Waren bei den Gesprächen mit der Gemeinde Penzing jeweils Vertreter*innen der Bayerischen Staatsforsten, der IMBY oder der bayerischer Staatsministerien anwesend?
Antwort: Ja, von den Bayerischen Staatsforsten.  

8. a) Welche ökologische Wertigkeit wird der zur Verkauf beabsichtigten Fläche zugewiesen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.a).

8. b) Welche Schutzgebiete des Natur- und Landschaftsschutzes liegen auf der zur Verkauf stehenden Staatswaldfläche?
Antwort: Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen (s. a. Antwort zu Fragen 1.a)
mit 2.c)). Es liegen keine Schutzgebiete des Natur- und Landschaftsschutzes
auf den nach jetzigem Kenntnisstand betroffenen Flächen. 

8. c) In welcher Form wurden die Belange des Artenschutzes geprüft und berücksichtigt?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.a).

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Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.