Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika in der Tiermast
Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.11.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Reserveantibiotika, die in der Humanmedizin eingesetzt werden, nicht zur Behandlung in der Tiermast verschrieben werden dürfen.
Begründung:
Der Einsatz der Antibiotika in der Tiermast hat sich bisher nur unwesentlich verringert. Vor kurzem konnten sogar Antibiotika-Rückstände im Grundwasser festgestellt werden.
Die Zahl der Antibiotika-Resistenzen ist dagegen sprunghaft gestiegen. Multiresistente Keime nehmen zu und gefährden damit wirksame Therapien bei an sich mit Antibiotika gut behandelbaren Krankheiten.
Aufgrund der hohen Bedeutung der Reserveantibiotika zur Bekämpfung bakterieller Krankheiten in der Humanmedizin muss dringend sichergestellt werden, dass die Bildung resistenter Bakterienstämme durch Einsatzzwecke außerhalb der Humanmedizin verhindert wird.
Die bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz ermöglichen keine wirksame Vorsorge zur Vorbeugung bei der Resistenzentwicklung.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 12.11.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.