21. November 2016

Urteil: Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig

Volksbefragungen als reines Machtinstrument unzulässig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die unverbindliche Volksbefragung der CSU für verfassungswidrig erklärt und uns Landtags-Grünen in allen Punkten Recht gegeben. Echte Bürgerbeteiligung sei mehr als eine unverbindliche Meinungsumfrage. Und diese echte Bürgerbeteiligung sollten wir jetzt so schnell wie möglich stärken. Als einen ersten Schritt für mehr direkte Demokratie in Bayern fordern wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren.

Wir als Grüne Fraktion hatten, seitdem die Volksbefragung im Gespräch war, große Bedenken gehabt, ob das überhaupt verfassungskonform sein kann. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat unserer Klage stattgegeben (hier finden Sie das Urteil im Wortlaut), damit ist die Volksbefragung erledigt.

Die CSU-Regierung hatte mit ihrem Vorgehen bei der Einführung der unverbindlichen Bürgerbefragungen ein seltsames Staatsverständnis offenbart. Es war schon eine groteske Anmaßung, dass nur die Regierung zusammen mit der sie tragende Landtagsfraktion solche Befragungen initiieren und nach Gutdünken formulieren hätte dürfen. Eine Meinungsumfrage auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Damit war der Manipulation der Menschen in Bayern Tür und Tor geöffnet. Gut, dass unsere Verfassungsrichter diese Türen heute wieder geschlossen haben!