30. November 2016

Türkei: Fortsetzung der massiven Menschenrechtsverletzungen hat Einfrieren der Beitrittsverhandlungen zur Folge

Unser Dringlichkeitsantrag vom 30.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag

─ verurteilt den gescheiterten Militärputsch in der Türkei und erkennt die legitime Pflicht der türkischen Behörden zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und Beteiligten an;

─  verurteilt gleichzeitig die repressiven und unverhältnismäßigen Maßnahmen der türkischen Regierung, die gegen die von der türkischen Verfassung geschützten grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie gegen die demokratischen Werte verstoßen;

─  stellt fest, dass die gescheiterte Machtübernahme durch das Militär von der Regierung der Türkei nicht als Vorwand dafür herangezogen werden
darf, legitime und gewaltfreie Opposition zu unterdrücken und Journalisten und Medien daran zu hindern, friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, er ist zutiefst besorgt über die Schließung von über 150 Medieneinrichtungen;

─  verurteilt die Verhaftungen, die unter Berufung auf den Ausnahmezustand ergriffen wurden, insbesondere von 10 Mitgliedern der Großen Nationalversammlung der Türkei, die der Oppositionspartei HDP angehören, von 150 Journalisten, von 2.386 Richtern und Staatsanwälten sowie von 40.000 weiteren Personen, von denen über 31.000 nach wie vor in Haft sind, verurteilt zudem die Suspendierung von 129.000 öffentlichen Bediensteten, von denen 66.000 weiterhin suspendiert sind und 63 000 entlassen wurden, in den meisten Fällen bis heute ohne Erhebung einer Anklage, ohne rechtstaatliches Verfahren;

─  erwartet von der Türkei als Bewerberland und als wichtiger Partner Europas, dass sich die Türkei an die demokratischen Standards hält, insbesondere bezüglich der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundfreiheiten und des Rechts aller auf ein faires Verfahren.

Der Landtag

─  stellt fest, dass aufgrund der schwerwiegenden und anhaltenden Verletzungen der für die Europäische Union grundlegenden Werte der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei die umgehende Aussetzung der Beitrittsverhandlungen unumgänglich ist und gleichzeitig deren Beseitigung Bedingung für eine mögliche Wiederaufnahme ist;

─  stellt fest, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe durch die türkische Regierung eine sofortige offizielle Aussetzung des Beitrittsprozesses zur Folge haben muss.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 30.11.2016 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.