22. Januar 2018

Tourismusfinanzierung in Bayern

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Ulrich Leiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.11.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 22.01.2018 (kursiv dargestellt)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.a) Wie haben sich die Fördermittel aus dem bayerischen Staatshaushalt für den Tourismus seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)?
b) Wie hoch lag dabei der Anteil von Bundes- bzw. EU-Mitteln?
c) Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Regierungsbezirke?
Antwort auf die Fragen 1.a) bis c): Die Ansätze im Bayerischen Staatshaushalt für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus (Kapitel 07 04/Titelgruppe 78) haben sich in den Jahren 2012 bis 2017 wie folgt entwickelt:
2012: 26.200,0 TEUR
2013: 26.200,0 TEUR
2014: 26.200,0 TEUR
2015: 27.527,7 TEUR
2016: 27.527,7 TEUR
2017: 44.627,7 TEUR
Der deutliche Anstieg im Jahr 2017 ist dadurch bedingt, dass zum einen die Mittel für das Seilbahnprogramm erstmals eigens veranschlagt (bislang finanziert aus dem Haushaltsansatz 07 04/892 72) und zum anderen für das 2017 angelaufene Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“ zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR bereitgestellt wurden.
Bundes- bzw. EU-Mittel sind in den o.a. Ansätzen nicht enthalten.
Tourismus-Vorhaben können jedoch auch aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Kapitel 07 04/Titelgruppe 71) oder mit EU-Mitteln finanziert werden (vgl. Antwortbeitrag zur Frage 3).
Unabhängig davon können die Ansätze für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus (Kapitel 07 04/Titelgruppe 78) im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aus Landesmitteln der gewerblichen Investitionsförderung (Kapitel 07 04/Titelgruppe 72) verstärkt werden.
Insgesamt (Landes-, Bundes- und EU-Mittel) wurden für Tourismusvorhaben danach Zuwendungen in folgender Höhe bewilligt:
2012: 66,5 Mio. EUR
2013: 69,7 Mio. EUR
2014: 75,6 Mio. EUR
2015: 78,2 Mio. EUR
2016: 81,6 Mio. EUR.
Eine Zuteilung oder Festlegung der im Staatshaushalt veranschlagten Haushaltsmittel auf die einzelnen Regierungsbezirke ist nicht vorgesehen. Die Verteilung der Mittel auf die jeweiligen Regierungsbezirke erfolgt im Rahmen des Fördervollzugs (vgl. hierzu die Datenerhebungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der nachfolgenden Fragen). Bei der Verteilung der EU-Mittel ist im Rahmen des Fördervollzugs das EFRE-Schwerpunktgebiet zu beachten (vgl. Fördergebietskarte – Anlage 2).

2.a) Welche Schwerpunkte wurden mit den Mitteln in den letzten Jahren gefördert?
Antwort auf Frage 2.a): Folgende Schwerpunkte wurden mit diesen Fördermitteln gesetzt:
• Förderung von Investitionen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
• Förderung öffentlicher/kommunaler touristischer Infrastruktureinrichtungen
• Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen
• Förderung des landesweiten Tourismusmarketings sowie der Bayern Tourismus Marketing GmbH.

2.b) In welcher Höhe wurde das Tourismusmarketing in Bayern seit 2012 gefördert (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
c) Wie verteilen sich diese Mittel auf BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH und die vier regionalen Tourismusverbände?
Antwort auf die Fragen 2.b) und c): Die Antworten bzw. Angaben zu den Fragen wurden in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zur Tourismusmarketingförderung zusammengefasst.

3. a) Wie hoch sind die Mittel, die im Rahmen von EFRE und INTERREG für den Tourismusbereich in die bayerischen Regionen seit Beginn der neuen Förderperiode 2013 fließen (bitte nach INTEREG-Gebieten bzw. Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Programme gefördert?
Antworten auf die Fragen 3. a) und b): Vorbemerkung: Die „neue“, d.h. die aktuelle EFRE-Förderperiode begann 2014 und nicht bereits 2013.
EFRE IWB Programm (Förderperiode 2014-2020)
EFRE ist kein eigenständiges Förderprogramm, sondern ein europäischer Fonds, der das Mittelkontingent nationaler Förderprogramme — hier der gewerbliche Regionalförderung (BRF und GRVV) sowie der öffentlichen touristischen Infrastrukturförderung (RÖFE) — verstärkt. Diese „EU-Verstärkungs- mittel“ werden in Bayern im sog. „EFRE-Schwerpunktgebiet“ eingesetzt (vgl. Fördergebietskarte – Anlage 2).
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für die Förderung einzelbetrieblicher KMU-Investitionen (touristisch und nicht touristisch) sowie barrierefreier öffentlicher Tourismusinfrastrukturmaßnahmen im EFRE-Schwerpunktgebiet insgesamt 94 Mio. EUR bereitgestellt. Davon wurden in den Jahren 2014 bis 2016 für touristische Vorhaben bislang 19 Mio. EUR bewilligt. Von diesen Mitteln flossen in das EFRE-Schwerpunktgebiet von
Oberbayern: – Mio. EUR
Niederbayern: 15,5 Mio. EUR
Oberpfalz: 1,8 Mio. EUR
Oberfranken: 1,3 Mio. EUR
Mittelfranken:  – Mio. EUR
Unterfranken:  – Mio. EUR
Schwaben: 0,4 Mio. EUR
Mit Hilfe der EFRE-IVVB-Mittel werden zum einen Wachstums- und Innovationskapazitäten der bayerischen KMU u.a. aus der Tourismusbranche gestärkt und zum anderen der Ausbau barrierefreier kommunaler Einrichtungen des Tourismus unterstützt.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen der bayerischen klein- und mittelständischen Hotellerie- und Gastronomieunternehmen, wie z.B. die Errichtung, die Erweiterung, die grundlegende Modernisierung oder Rationalisierung der Betriebe sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlich touristischen Infrastruktureinrichtungen.
INTERREG (Förderperiode 2014-2020)
Keiner der per EU-Verordnung für die Förderperiode 2014-2020 zentral für die INTERREG-Programme zur Verfügung stehenden Förderschwerpunkte bezieht sich ausschließlich oder explizit auf den Bereich „Tourismus“. Allerdings bedienen alle drei INTERREG-A-Programme mit bayerischer Beteiligung einen Förderschwerpunkt, der sich dem Erhalt und der Aufwertung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes in nachhaltiger Form verschreibt. Projekte, die in diesem Bereich gefördert werden, können oftmals einen Bezug zum nachhaltigen Tourismus haben, müssen dies aber nicht. Jedes Projekt muss sich in Konkurrenz zu anderen eingereichten Projekten bei den jeweiligen Begleitausschusssitzungen messen und inhaltlich überzeugen, um gefördert zu werden. Prinzipiell stehen für den genannten Förderschwerpunkt EFRE-Mittel zur Verfügung in Höhe von:
• INTERREG Bayern-Tschechien: EUR 28,7 Mio.
• INTERREG Österreich-Bayern: EUR 10,6 Mio.
• INTERREG Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein: EUR 12 Mio.
Neben dem fehlenden expliziten Tourismus-Förderschwerpunkt ist eine klassische Aufschlüsselung der Wirkung der Mittel nach Regionen im Bereich INTERREG weder zielführend noch möglich. Zum einen wirken Projekte, ganz im Sinne des INTERREG-Gedanken, immer auf beiden Seiten der Grenze, sodass ein Effekt in Bayern (oder in Tschechien) nicht konkret erfasst werden kann. Auch wird im Sinne eines einzigen, gemeinsamen Grenzraums auf die Aufschlüsselung der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel auf die bayerische bzw. tschechische Seite verzichtet. Zum anderen gibt es auf beiden Seiten der Grenze oft mehr als nur einen Projektträger: Auch hier kann prinzipiell nur erfasst werden, wo diese Projektträger ihren Sitz haben, nicht aber, wo die EFRE-Mittel zu welchem Anteil wirken.
Da sämtliche INTERREG-Programme in Europa — auch aufgrund der recht spät erlassenen Verordnungen für die Förderperiode 2014-2020 — erst mit einiger Verspätung operativ gestartet sind, nimmt die Anzahl der geförderten Projekte mit jeder Begleitausschusssitzung nach wie vor teils stark zu. Per gesetzlicher Vorgaben sind die Programme verpflichtet, eine im Halbjahrestakt aktualisierte Liste der Vorhaben auf ihren Programmhomepages zu veröffentlichen. Dort sind sämtliche relevante Projektinformationen — wie z.B. Projektpartner, -budget, -laufzeit und -inhalt — in einheitlicher Form für die interessierte Öffentlichkeit aufbereitet. Unter nachfolgenden Links können diese Listen aufgerufen werden:
• INTERREG Bayern-Tschechien: https://www.by-cz.eu/information-und-kommunikation/
• INTERREG Österreich-Bayern: https://www.interreg-bayaut.net/projekte/liste-der-vorhaben/
• INTERREG Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein: http://www.interreg.org/projekte

4.a) Wie haben sich die Fördermittel im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms und der bayerischen regionalen Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) im Tourismusbereich seit 2012 entwickelt (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)?
b) Wie viele Unternehmen wurden damit gefördert (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)?
Antwort auf die Fragen 4.a) und b): Im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (MKP) gewährt der Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) Zuwendungen in Form von zinsverbilligten Darlehen für Existenzgründungsvorhaben (Startkredite) und Wachstumsvorhaben (Investivkredite). Mit den eingesetzten Haushaltsmitteln wird der Darlehenszins verbilligt. Die Haushaltsmittel werden branchenübergreifend zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Aufteilung der Haushaltsmittel nach Branchen oder Regierungsbezirken erfolgt nicht.
Zu den Darlehenszusagen 2012 bis 2016 im Tourismusbereich — aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken — siehe die beigefügte Auswertung der LfA Förderbank Bayern (Anlage 3).
Die erbetenen Förderdaten aus dem bayerischen regionalen Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) können der Anlage 4 entnommen werden.

4.c) Worin lag der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen?
Antwort auf Frage 4.c): MKP: Förderschwerpunkte waren die Bereiche Beherbergung und Gastronomie. Siehe dazu die als Anlage beigefügte Auswertung der LfA Förderbank Bayern.
BRF: Mit einem Großteil der Fördermittel konnten Erweiterungs- und grundlegende Modernisierungsmaßnahmen insbesondere der bayerischen Hotellerie- aber auch der Gastronomiebetriebe realisiert werden. Daneben wurden auch die Errichtung neuer Gastbetriebe sowie die Übernahme stillgelegter bzw. von Stilllegung bedrohter Unternehmen gefördert.

5.a) Wie hoch waren die Fördermittel, die die bayerischen Kommunen für Tourismusvorhaben seit 2012 bekommen haben (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)?
b) Wie hoch war dabei der Anteil im Rahmen der Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?
Antwort auf Frage 5.a) und b): Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt die bayerischen Kommunen im Rahmen des Tourismus unmittelbar ausschließlich über das Förderprogramm RÖFE.
Auf die beigefügte Übersicht zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der RÖFE wird Bezug genommen (Anlage 5).

5.c) Welche Maßnahmen wurden mit den Geldern gefördert?
Antwort auf Frage 5.c): Im Rahmen der RÖFE werden in erster Linie Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie für die wirtschaftliche Entwicklung der bayerischen Tourismusgebiete sind. Zum Beispiel: Die Errichtung, die Generalinstandsetzung oder die Modernisierung von Kurparks, Kur- und Wanderwegen, touristischen Informationszentren oder die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Veranstaltungszentren und Tagungsräumen sowie die Generalsanierung, der Umbau oder die Modernisierung von Kur(mittel)häusern und Hallen- bzw. Thermalbädern.
Grundsätzlich muss das Vorhaben sich in ein touristisches Entwicklungskonzept einpassen, das die bereits vorhandene touristische Infrastruktur, das regionale Umfeld sowie die (voraussichtlichen) Bedürfnisse der Besucher (eventuell mit Zielgruppenausrichtung) berücksichtigt.

6. Wie viele Unternehmen wurden seit Start des Sonderprogramms „Alm- /Alpwirtschaften und Berggasthöfe“ in welcher Höhe in Schwaben bzw. Oberbayern fördert?
Antwort auf Frage 6.: Bislang liegt lediglich ein Förderantrag aus dem Allgäu vor.

7.a) Aus welchen weiteren Programmen wurden Unternehmen und Kommunen aus dem Tourismusbereich in den letzten 10 Jahren gefördert (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)?
b) Welche Maßnahmen wurden mit den Mitteln gefördert?
Antwort auf Frage 7.a) und b): Nach dem im März 2009 aufgelegten Seilbahnprogramm („Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“) können kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen bei Investitionsmaßnahmen, mit denen die technische Erneuerung und Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen umgesetzt werden soll, gefördert werden.
Auf die beigefügte Übersicht zu den Förderdaten wird Bezug genommen (Anlage 6).
Weitere Förderprogramme aus dem Tourismusbereich zur Unterstützung von Unternehmen und Kommunen hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie nicht aufgelegt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt, die auch alle benannten Anlagen enthält.