29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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31. März 2015

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014
 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Die Wiederbesetzungssperre ist u. E. ein personalpolitisch und haushaltspolitisch völlig verfehltes Instrument. Sie ist insbesondere in der Finanzverwaltung für eine endlich verbesserte Personalsituation in der Finanzverwaltung völlig kontraproduktiv und kostet mehr als sie eventuell bringt. Bis zu 200 Stellen sind wegen dieser Regelung in den Finanzämtern nicht besetzt und verschlechtern somit – völlig sinnlos – die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die finanzielle Lage des Freistaats Bayern.

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31. März 2014

Pensionsfonds aufstocken – versteckte Verschuldung abbauen


Die nur noch minimale Zuführung in den Pensionsfonds gemäß dem neuen Gesetz ab 2013 wird dem Problem zukünftig stark steigender Pensionsverpflichtungen des Staates nicht gerecht. Es gefährdet im Gegenteil die Handlungsfähigkeit des Staates in den kommenden Jahren. Diese Umschichtung dient daher der Sicherung zukünftiger Haushalte und baut versteckte Verschuldung ab.

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20. März 2014

Streikrecht für Beamtinnen und Beamte? Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Urteil Nr. 2 C 1.13 des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 auf seine Auswirkungen auf das bayerische Dienstrecht hin zu überprüfen und über die Ergebnisse im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu berichten.

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