21. Juli 2022

Kostenexplosion beim Bau der 2. Stammstrecke in München

Im Zuge der unlängst von Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter bekanntgegebenen massiven Baukostensteigerungen und Bauzeitverzögerung bei der 2. S-
Bahn-Stammstrecke in München frage ich die Staatsregierung, wann die Staatskanzlei informiert wurde, dass gegebenenfalls das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts unter 1,0 liegen könnte und damit die Kofinanzierung durch den Bund infrage gestellt oder auf einen proportionalen Anteil gemäß Tragfähigkeitsprinzip reduziert werden könnte, und was sie daraufhin unternommen hat?

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13. August 2017

2. Röhre München – Auswirkungen auf andere Bahnprojekte in Bayern

Laut einem Zeitungsbericht des Münchner Merkur vom 25.06.2017 liegt der Zeitung ein Planentwurf über südbayerische Schienenverkehrsprojekte des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vor, der ein “Drei-Phasen-Programm“ darlegt. Dieses Programm offenbart deutliche Verzögerungen bei dringend notwendigen Ausbauvorhaben der (süd-)bayerischen Bahn-Infrastruktur.

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8. Juli 2014

Infrastrukturbedarf S 4 zwischen München-Pasing und Eichenau

Staatsminister Joachim Herrmann hat am 13. Mai 2014 anlässlich eines Ortstermins an der S 4 von Fürstenfeldbruck nach München auf die Notwendigkeit des Baus eines dritten Gleises zwischen Eichenau und Pasing hingewiesen. Außerdem sei auf Initiative des
Freistaates zusammen mit der DB, dem MVV und Fachgutachtern eine erneute Prüfung des Infrastrukturbedarfs durchgeführt worden, wobei Fahrplanangebotskonzepte, Infrastrukturstudien und Simulationen der Betriebsabläufe miteinbezogen wurden.

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4. Dezember 2012

Gesamtkosten 2. S-Bahn-Tunnel München im GVFG-Bundesprogramm

Warum behauptet das StMWIVT in seiner Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Margarete Bause vom 18.10.2012 zu unterschiedlichen Gesamtkosten für den 2. S-Bahn-Tunnel in München im GVFG-Bundesprogramm, dass es bei der jährlichen Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms Festlegungen des Bundes gäbe, die Gesamtkosten eines Projekts mit dem Realwert zu beziffern, obwohl der Bund keine solchen Festlegungen getroffen hat (siehe Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 7. November auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282)), warum meldet der Freistaat nicht, wie die anderen Bundesländer i.d.R. verfahren, den derzeit aktuellen Kostenstand (Nominalpreise) zum GVFG-Bundesprogramm an, sondern den Realpreise (Bezugsjahr 2006) und welche Folgen hat dies für die Finanzierung des Projektes, wenn zu niedrige Bundesfinanzhilfen beantragt werden?

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