Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Flucht und Migration

Asylbewerberinnen und -bewerber in Arbeitsverhältnissen

Welche Staatsangehörigkeit haben die Asylbewerberinnen, die seit Dezember 2015 eine Arbeitstätigkeit in Bayern aufgenommen haben, auf welche Altersgruppen verteilen sie sich und über welche Schulbildung (aufgeschlüsselt nach: kein Abschluss, Basisschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss) und Ausbildung (aufgeschlüsselt nach: keine Ausbildung, in Berufsausbildung oder Studium befindlich, abgeschlossene Berufsausbildung, Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss) verfügen sie (jeweils absolut und prozentual)?

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Sichere Unterkünfte für queere Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Die Staatsregierung wird aufgefordert, mündlich und schriftlich darüber zu berichten:
─ welche Maßnahmen die Staatsregierung seit Juni 2015 ergriffen hat, um eine sichere Unterbringung der besonders vulnerablen Gruppe der queeren Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bayern zu ermöglichen; 

─ im Besonderen soll darüber berichtet werden, wie Unterkünfte sicherer gestaltet wurden, Angriffe innerhalb der Unterkünfte verhindert werden, wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen auf eigenen Wunsch hin umziehen durften und wie eine flächendeckende fachspezifische Asylsozialberatung ermöglicht wird.

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Aktuelle Zahlen zu Abschiebungen und Anerkennungsquoten in Bayern

Der bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer sprach in der Plenarsitzung vom 20.10.2015 davon, dass es in Bayern 14.000 und im Bundesgebiet 70.000 Menschen gäbe, die durch Abschiebung oder freiwillige Rückreise „zurückgeführt“ werden müssten. Laut der Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 28.10.2015 basierten diese Zahlen auf Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Weitere Informationen über die Zusammensetzung dieser Gruppe, wie Aufenthaltsdauer und vorheriger Aufenthaltsstatus, müssten durch das Bundesamt für Migration ausgewertet werden. In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (laut Bundestagsplenarprotokoll 18/126) führt das Bundesinnenministerium aus, dass „ausweislich des Ausländerzentralregisters“ zum Stichtag 31. August 2015 52.508 Personen als Ausreisepflichtige erfasst sind, die keine Duldung besaßen.

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Unterbringungszahlen Asylsuchende Bayern

Wie viele Asylsuchende wurden Bayern in den Jahren 2015 und 2016 pro jeweiligen Monat nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen (bitte jeweils die monatlichen Gesamtzahlen für Bayern und den entsprechenden Anteil der insgesamt in Deutschland zugewiesenen Asyl- suchenden angeben), hat Bayern nach dem Königsteiner Schlüssel folglich pro jeweiligen Monat zu wenige oder zu viele Asylsuchende aufgenommen und wie viele Asylsuchende sind aktuell in Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern untergebracht (bitte nach Unterbringungsarten und Regierungsbezirken aufgliedern)?

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