20. März 2013

Schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Das Ziel eines inklusiven Schulsystems soll durch die Weiterentwicklung der Schulen zu inklusiven Schulen nach und nach erreicht werden. Neu ist der grundsätzlich gleichbe-rechtigte Zugang zur allgemeinen Schule vor Ort. Die bisherige Voraussetzung der aktiven Teilnahme entfällt.
Neben den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung gibt es weitere Schülergruppen mit besonderen Hilfebedarfen wie Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörun-gen, die an die Regelschule besondere Anforderungen stellen, ohne dass in jedem Fall ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Wir müssen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit den Schulen ermöglicht wird, auf die spezifischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Schulalltag einzugehen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport über die Situation der schuli-schen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teil-leistungsstörungen und/bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung zu berichten. Dabei soll auf Zahlen in Bayern -finanzielle und gesetzliche Situation, Qualität (Förderkonzept und Nachteilsausgleiche), Weiterentwicklung des Fördersystems, Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte – eingegangen werden. Des Weiteren sollen die unterschiedlichen Fördersituationen in den anderen Bundesländern skizziert werden, wie etwa, wo welche Beeinträchtigungen als Teilleistungsstörungen anerkannt sind und wie die entsprechende Förderung aussieht.
Ferner sollen nachfolgende Fragen zum Bereich Legasthenie beantwortet werden:

  • Wie haben sich die Zahlen in Bayern der Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)/ Legasthenie seit Einführung des Nachteilausgleichs oder Notenschutz bei Legasthenie entwickelt?
  • In wie vielen Fällen in Bayern hat sich, nach Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs und individueller Förderung, eine LRS in eine Legasthenie gewandelt?
  • Wie viele Schülerinnen und Schüler in Bayern wechseln nach der Grundschule mit LRS/Legasthenie in die Realschule bzw. auf das Gymnasium?
  • Wie viele Schülerinnen und Schüler in Bayern absolvieren erfolgreich die Mittlere Reife mit LRS/Legasthe-nie?
  • Wie viele Schülerinnen und Schüler in Bayern absol-vieren erfolgreich das Abitur mit Legasthenie?
  • Welche Schulform, wird in diesem Fall besonders oft ausgewählt?
  • Sind Zahlen bekannt, die die Aufnahme eines Studiums mit Legasthenie in Bayern belegen?
  • Inwiefern werden Lehrerinnen und Lehrer in Bayern zu dem Thema Legasthenie geschult?
  • Mit welchen Expertinnen und Experten arbeiten die Schulen in Bayern zusammen? Wie sehen hier die Kommunikationsstrukturen konkret aus?
  • Ferner sollen nachfolgende Fragen zum Bereich Dyskalkulie beantwortet werden?
  • Welche Voraussetzungen müssten in Bayern geschaffen werden, damit auch Dyskalkulie anerkannt und entsprechend gefördert wird?
  • Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler und Schulen entsprechende Hilfen und Informationen erhalten?
  • Ferner sollen nachfolgende Fragen zum Bereich AD(H)S beantwortet werden:
  • Wie sind die stark zunehmenden Zahlen zu erklären?
  • Warum erkennt Bayern AD(H)S nicht als Teilleistungsstörung an?

Begründung:
Wenn wir als Grüne von einer Schule für alle Kinder sprechen, schließt dies Kinder und Jugendliche mit Behinderung ausdrück-lich ein. Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Der interfraktionelle Gesetzentwurf war ein erster, wichtiger Schritt, aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Alle Schülerinnen und Schüler – auch mit Behinderung oder Teilleis-tungsstörung – haben ein Recht auf individuelle Förderung und gleichberechtigte Teilhabe. Zur Umsetzung müssen die Rahmenbedingungen aber deutlich verbessert werden. Unser Ziel ist es, Schulen personell und räumlich so auszustatten und ihnen entspre-chende Informationen und Hilfen zur Seite zu stellen, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch umsetzen können. In der bisherigen Diskussion um schulische Inklusion ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungs-störungen untergegangen.
Bei einer nicht geringen Zahl von Schülerinnen und Schülern ist der Schulerfolg durch besondere Schwierigkeiten im Bereich der Wahrnehmung beeinträchtigt. Diese Kinder fallen durch fehlende Aufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität auf.
Während zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens Richtlinien zur Förderung erlassen wurden, gibt es für Kinder und Jugendliche mit anderen Teilleistungsstörungen keine Regelungen. Es ist allerhöchste Zeit, dass gesetzlich verbindliche Regelungen getroffen werden.