2. Juni 2017

Nordische Ski-Weltmeisterschaften 2021 in Oberstdorf

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.05.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 02.06.2017 (kursiv dargestellt)

Die 53. Nordischen Skiweltmeisterschaften wurden am 09.06.2016 auf dem FIS-Kongress in Cancún nach Oberstdorf vergeben. Der Presse ist zu entnehmen, dass allein die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden Baukosten bei ca. 50 Millionen Euro liegen. Zur letzten Nordischen Skiweltmeisterschaft in Oberstdorf im Jahre 2005 wurde noch nicht einmal die Hälfte der jetzt zur Förderung beantragten Summe verwendet (siehe ORH-Bericht 2006), obwohl damals neue Anlagen errichtet wurden, die jetzt erneut den Ansprüchen des Internationalen Skiverbands FIS angepasst werden müssen. Damit scheint aus meiner Sicht das Argument, dass man die Kosten durch Nutzung bestehender Anlagen reduzieren könne, hinfällig.
Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
 Der Deutsche Skiverband (DSV) hatte u. a. das Bundesministerium des Innern und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als potentielle Zuwendungsgeber für den 26. April 2017 nach Oberstdorf eingeladen und dort erstmals – gemeinsam mit der Gemeinde Oberstdorf – die geplanten Baumaßnahmen für die Nordischen Ski-Weltmeisterschaften 2021 in Oberstdorf vorgestellt. Das Konzept, welches umfangreiche Baumaßnahmen mit Kosten von rund 50 Mio. EUR netto umfasst, wurde dabei als „Vision“ bezeichnet. In einem ersten Statement legte die Vertreterin des BMI dar, dass
– ohne umfassende Prüfung keine Aussage über Fördermöglichkeiten getroffen werden könne, schon jetzt ersichtlich sei,
– nach den Fördergrundsätzen von Bund und Land allenfalls ein Teil der Maßnahmen förderfähig sein dürfte,
– eine Förderung von bereits 2018 erfolgenden Baumaßnahmen ausgeschlossen erscheine.
Der Vertreter des StMI bestätigte die vom BMI vorgebrachten Hinweise auch für Bayern und ergänzte, dass aufgrund der Kostenhöhe eine Förderung aus dem regulären Förderhaushalt kaum möglich sein dürfte und insofern zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019/2020 zu beantragen und somit das StMFLH und der Landtag mit der Maßnahme zu befassen wären. 
BMI und StMI sprachen die Empfehlung aus, das Konzept zu überarbeiten und eine Förderung nur für solche Maßnahmen zu beantragen, die zum einen 2019 durchgeführt werden können und die zum anderen nach den Fördergrundsätzen von Bund und Land förderfähig sein dürften (hierzu hat der anwesende Vertreter des Bayerischen Landes-Sportverbands dem DSV und der Gemeinde Oberstdorf Beratung angeboten). 
Seitens der Veranstalter wurde angedeutet, dass man sich ergänzend um weitere Fördermittel außerhalb der Sportförderung (z. B. Tourismusförderung) bemühen könne. 
Es wird darauf zu achten sein, dass nicht am Ende die deutlich überschuldete Gemeinde Oberstdorf in die Verantwortung genommen wird (rd. 48,88 Mio. EUR, entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 5.088 EUR/Einwohner, vergleichbarer Landesdurchschnitt: 791 EUR/Einwohner).

1. a) Zu jeweils welchem Teil soll das zur Durchführung der Nordischen Skiweltmeisterschaften erstellte und im Marktgemeinderat Oberstdorf vorgestellte Bauprogramm vom Freistaat Bayern, der Bundesrepublik, dem Landkreis Oberallgäu und der Marktgemeinde Oberstdorf finanziert werden?
zu 1. a): 
Hierzu können noch keine Aussagen gemacht werden (siehe Vorbemerkung); seitens der Veranstalter wurde angedeutet, dass Bund und Land einen Großteil der Maßnahmen bezuschussen sollten und Landkreis Oberallgäu und Gemeinde Oberstdorf das Defizit jeweils zur Hälfte tragen könnten.

1. b) Wann wurden jeweils von welcher Institution entsprechende Finanzierungszusagen gegeben?
zu 1. b):
 Es wurden bisher keine Finanzierungszusagen gemacht (siehe Vorbemerkung).

2. a) Liegen der Bayerischen Staatsregierung bereits Kostenschätzungen bezüglich der Gesamtkosten für die 53. Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 in Oberstdorf vor?
zu 2. a):
 Bei der Vorstellung des Konzepts (siehe Vorbemerkung) wurde eine Kostenschätzung für Baumaßnahmen vorgelegt. Welche darüber hinausgehenden Kosten anfallen, ist nicht bekannt.

2. b) Falls ja, wie lassen sich diese Kosten jeweils in Investitionen in die Streckeninfrastruktur, Schanzentechnik- und damit zusammenhängende Bauten, das Langlaufzentrum Oberstdorf, künstliche Beschneiung, Medieninfrastruktur, Tribünen, Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und weitere Kosten aufgliedern?
zu 2. b):
 Die vorgelegte Kostenschätzung enthält folgende Positionen (Beträge netto und gerundet):
Langlauf
Streckennetz
 5,8 Mio. EUR
Langlaufzentrum 12,7 Mio. EUR
Beschneiungstechnik
 6,5 Mio. EUR
Infrastruktur
 0,6 Mio. EUR
Renaturierung und Ausgleichsflächen 0,4 Mio. EUR
Baunebenkosten 5,3 Mio. EUR
Skisprung
Anlauf Schanzen 0,4 Mio. EUR
Aufsprunghang 2,6 Mio. EUR
Auslauf Schanzen
 0,3 Mio. EUR
Team Arena
 2,3 Mio. EUR
Infrastruktur Medien 
0,6 Mio. EUR
Ersatzbau Kleinschanzen 2,2 Mio. EUR
Aufstiegshilfe Schrägaufzug Sport 2,0 Mio. EUR
Erweiterung Büroflächen Hauptgebäude 0,7 Mio. EUR
Infrastruktur 0,3 Mio. EUR
Tribünen Instandsetzung 0,8 Mio. EUR
Ersatzmaßnahmen Sportalp 1,5 Mio. EUR
Sitzplatztribüne Seealp 0,5 Mio. EUR
Baunebenkosten 3,7 Mio. EUR

2. c) Wie hoch sind die Kosten für jede Infrastrukturmaßnahme, die im Zuge oder der Vorbereitung der Nordischen Ski-WM 2021 umgesetzt wird, aber nicht in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung steht?
zu 2. c): Hierzu hat die Staatsregierung keine Kenntnisse.

3. a) Welche Kosten entfallen im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und dem ggf. anschließenden Rückbau von Anlagen auf den Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland, den Landkreis Oberallgäu und die Gemeinde Oberstdorf?
b) Welchen Anteil der Vorbereitungs- und Durchführungskosten tragen jeweils der Internationale Skiverband FIS und der Deutsche Skiverband, bzw. deren Untergliederungen?
c) Sind der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland, der Landkreis Oberallgäu und die Marktgemeinde Oberstdorf in irgendeiner Form an den Einnahmen der Veranstaltung beteiligt?
zu 3. a – c): 
Nach derzeitigen Erkenntnissen sollten aus Sicht der Veranstalter die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern die Baumaßnahmen bezuschussen, weitergehende Erkenntnisse zu Kostenverteilungen gibt es nicht; eine Einbindung als Mitveranstalter oder eine Beteiligung an den Einnahmen ist nicht vorgesehen.

4. a) Welchen belegbaren Mehrwert sieht die Bayerische Staatsregierung in dieser Großveranstaltung?
zu 4. a):
 Der Freistaat Bayern darf Zuwendungen nur gewähren, wenn ein erhebliches Landesinteresse gegeben ist. Bei Weltmeisterschaften ist dies der Fall, weil der Freistaat positiv repräsentiert wird (weltweite Berichterstattung; Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Regionen). Darüber hinaus sind erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler immer auch ein Vorbild für den Breiten- und Wettkampfsport an der Basis. Sie stehen für besondere Leistungsbereitschaft und motivieren gerade Kinder und Jugendliche, sportlichen Vorbildern nachzueifern. Eine gemeinsame Studie der Deutschen Sporthilfe und der Deutschen Sporthochschule Köln zeigt, dass Deutschlands Spitzensportler für über 80 % der Bundesbürger eine Vorbildfunktion haben und die Menschen dem Sport für die Außendarstellung des Landes eine große Bedeutung beimessen.

4. b) In welcher Form wird der Bayerische Landtag bezüglich der Finanzierung der Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 befasst?
zu 4. b): 
Die Befassung des Bayerischen Landtags würde im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 erfolgen (siehe Vorbemerkung).

4. c) Welchem Haushaltstitel wären die Kosten zuzurechnen?
zu 4. c): 
Es bleibt im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu prüfen, ob – falls überhaupt – eine Förderung aus aufgestockten Sportfördermitteln oder aus gesondertem Haushaltsansatz zu bestreiten wäre.

5. a) Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, in welchem Umfang Investitionen in die Beschneiungstechnik geplant sind?
zu 5. a):
 Siehe Kostenaufstellung unter 2. b).

5. b) Wann wurden für die Beschneiungstechnik vor Ort seit der letzten Nordischen Ski-WM 2005 bereits Investitionen getätigt und dafür in welcher Höhe staatliche oder kommunale Fördermittel beantragt und ausgeschüttet?
zu 5. b):
 Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über weitere Investitionen in die Beschneiungstechnik seit 2005 oder über kommunale Förderung für solche Maßnahmen. Staatliche Fördermittel für diesen Zweck wurden weder beantragt noch ausgereicht.

6. a) Ist geplant, die auszubauende Beschneiungstechnik auch über die Dauer der Nordischen Ski-WM hinweg zu nutzen?
b) Ist geplant, vorhandene und funktionsfähige Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. Schneileitungen) noch vor dem Ende bestehender Förderzeiträume kostenintensiv zu ersetzen, weil seitens des Internationalen Skiverbands neue Anforderungen (z.B. “Vollbeschneiung aller Loipen innerhalb 70 Stunden”) definiert wurden?
c) Welche Maßnahmen sollen gefördert werden, die aus sportlichen Gründen zur Durchführung der nordischen Weltmeisterschaft 2021 nicht zwingend notwendig sind?
zu 6. a – c):
 Hierzu gibt es derzeit noch keine Erkenntnisse (siehe Vorbemerkung).

7. a) Wie sind die Anteile an der Skisport- und Veranstaltungs GmbH, die sich laut PM der Veranstalter Ende Januar 2017 gegründet hat und für die Organisation der Nordischen Ski-WM in Oberstdorf zuständig ist, jeweils unter den Gesellschaftern verteilt?
b) Welche Einlagen haben die beteiligten Gesellschafter jeweils beigetragen?
c) Wie sind die Entscheidungsfindungen in dieser GmbH geregelt?
8. a) Wer vertritt den Freistaat Bayern in dieser GmbH?
b) Über welches Budget verfügt diese GmbH?
c) Zu jeweils welchen Teilen haften die Gesellschafter für ein etwaiges Defizit der GmbH?
zu 7. a – c und 8. a – c):
 Der Freistaat Bayern ist nicht Gesellschafter einer Skisport- und Veranstaltungs GmbH und beabsichtigt auch nicht, in eine solche Gesellschaft einzutreten. Insofern können keine weitergehenden Angaben gemacht werden.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.