20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Einzelhandel

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Der Punkt 5.3. erhält als neue Überschrift „Einzelhandel“ anstatt „Einzelhandelsgroßprojekte“.
2. Es wird folgender neuer Punkt 5.3.1 eingefügt:
5.3.1 Wohnortnahe Versorgung
(Z) Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, ist sicherzustellen.
(Z) Die Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen fußläufig bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine besondere Bedeutung haben.
3. Die bisherigen Punkte 5.3.1 bis 5.3.5 werden zu den Punkten 5.3.2 bis 5.3.6
4. Im neuen Punkt 5.3.2 wird in Satz 2 die Zahl „1.200 m²“ durch die Zahl „800m²“ ersetzt.

Begründung:
Die zunehmende Aufweichung der begrenzenden Vorgaben für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben betrifft eine Reihe wichtiger Politikfelder:
– Wirtschaft/ Wirtschaftspolitik:
– Gefährdung/Verdrängung kleiner Einzelhandelsgeschäfte und Handwerksbetriebe (v.a. Betriebe des Lebensmittelhandwerks),
– Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Saldo,
– Umwelt- und Naturschutz:
– Bodenversiegelung/ Flächenfraß,
– mehr Kfz-Verkehr,
– Sozial-/Gesellschaftspolitik:
– Wegbrechen der Nahversorgung,
– Zwang zur Automobilität,
– Verschlechterung der Lebenssituation für nichtautomobile und damit vor allem für ältere Menschen,
– Heimat/Orts-bild/Landschaftsbild:
– Ausbluten von Ortszentren,
– Einfalt statt Vielfalt,
– Wegbrechen der Nahversorgung,
– hässliche Klötze bzw. Baracken und
– Parkplatzwüsten.
Selbst dann, wenn die Standortgemeinden künftiger Großmärkte im ländlichen Raum so verantwortungsvoll mit den ihnen neu eingeräumten Möglichkeiten umgehen sollten, dass ihre Ortskerne nicht weiter ausbluten, ihre kleinen Geschäfte und Handwerksbetriebe, so überhaupt noch vorhanden, nicht gefährdet werden und ihr Ortsbild und Landschaftsbild nicht allzu sehr leiden, so steht doch immer ein deutlicher Kaufkraftabfluss aus den Nachbargemeinden zu erwarten. Ergebnis dürfte dann wiederum ein Wettlauf zwischen den Gemeinden um immer „attraktivere“ Einzelhandelsgroßbetriebe sein. Die Abstimmung unter den Gemeinden, die interkommunale Kooperation leidet bekanntlich weiterhin Not.