Landesentwicklungsprogramm: Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
Der Punkt 5.4.1 „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ wird durch folgende Ziele ergänzt:
(Z) Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Landwirtschaft werden durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen konkretisiert und gesichert.
(Z) Die gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist umfassend und langfristig zu sichern. Die Etablierung gentechnikfreier Regionen wird gefördert und unterstützt.
Begründung:
Der galoppierende Flächenverbrauch nimmt selbst auf beste Ackerböden keine Rück-sicht, da z.B. die Anbindung eines Gewerbegebiets für wichtiger eingestuft wird als ertragreichste Ackerböden. Um den wertvollsten Ackerböden mehr Gewicht zu verleihen, sollen großflächige Ackerstandorte mit Bodenwertzahlen über 80 als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen werden.
Die mit der Anwendung der Gentechnik verbundenen Risiken sind nach wie vor unzureichend einschätzbar. Durch gentechnikfreie Anbauflächen kann die bayerische Landwirtschaft eine wirtschaftliche Vorreiterrolle in Europa übernehmen. Gentechnikfreier Anbau und gentechnikfreie Lebensmittelproduktion verbessern die Absatzmöglichkeiten entsprechend den Verbraucherwünschen. Auch bei den Futtermitteln ist durch staatliche Initiativen dafür Sorge zu tragen, dass gentechnikfreie Ware in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.