Krankenhausneubau im westlichen Landkreis Starnberg
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Anne Franke, Claudia Köhler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.04.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz durch Staatsminister Thorsten Glauber im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 01.07.2021
Einige der geplanten Standorte für den Krankenhausneubau im westlichen Landkreis Starnberg sind sehr umstritten. Einer der Standorte liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und in einem regionalen Grünzug. Es ist deshalb sehr genau zu prüfen, ob nicht geeignetere Alternativen vorliegen.
1. Welchen räumlichen Suchraum umfasste die Standortplanung für den geplanten Krankenhausneubau?
Dazu teilt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Folgendes mit: Die
krankenhausplanerische Bedarfsfeststellung, die u.a. Voraussetzung für die staatliche
Investitionskostenfinanzierung ist, gilt für die Gemeindegebiete Herrsching und Seefeld. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Krankenhausträger dort nach geeigneten Grundstücken sucht. Suche und Festlegung des konkreten Standortes obliegen dem Klinikträger.
Die vollständige Anfrage finden Sie hier.