28. Februar 2012

Kohlendioxid-Speichergesetz

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2012, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 28.02.2012 (kursiv dargestellt)

Am 23. September 2011 hat der Bundesrat das Kohlendioxid-Speichergesetz – KspG abgelehnt. Die bayerischen Mitglieder haben dem Gesetzesvorhaben jedoch zugestimmt.

Zur Haltung der Bayerischen Staatsregierung ergeben sich zahlreiche Fragen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Warum hat die Staatsregierung keine Bundesratsinitiative für ein vollständiges Verbot von CO2-Endlagern in Deutschland ergriffen, obwohl die EU-Richtlinie dies ausdrücklich erlaubt?
zu 1.: Die Staatsregierung hat den vorliegenden Entwurf des Kohlendioxid-Speichergesetzes unterstützt und sieht auf dieser Grundlage keinerlei Veranlassung für ein vollständiges Verbot der CO2-Speicherung in Deutschland.
Nach Auffassung der Staatsregierung wird die Kohleverstromung auch langfristig einen Beitrag zur deutschen Stromversorgung leisten. Zur Ergänzung der stark fluktuierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien werden Kraftwerke auf fossiler Brennstoffbasis, die jederzeit bedarfsgerecht Strom erzeugen können, weiterhin benötigt. Kohle hat die längste Reichweite aller fossilen Energieträger und wird weltweit in einer großen Anzahl von Staaten, gerade auch in politisch stabilen Weltregionen gefördert. Insbesondere die im Rheinland und in Ostdeutschland geförderte Braunkohle ist ein heimischer, wettbewerbsfähiger Energierohstoff. Um eine wirtschaftliche und klimaverträgliche Kohlenutzung auch unter den Bedingungen eines verschärften CO2-Emissionshandelsregimes zu ermöglichen, kann die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) ein geeigneter Weg sein.

2. Wie wird die Staatsregierung in Zukunft abstimmen?
zu 2.: Wesentlich für Bayern ist der nach § 7 Abs.1 Nr. 3 des Gesetzentwurfes (Stand 2011) enthaltene Vorrang konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten des Untergrundes (in Bayern Gasspeicher, Öl- und Gasförderung, Geothermienutzung) und des generellen Schutzes von Bodenschätzen vor einer CO2-Speicherung. Bayern ist insoweit für die Speicherung von CO2 kein geeignetes Gebiet; hier sind weder die räumlichen noch geologischen Voraussetzungen für eine technische Realisierung vorhanden. Soweit es zu dem o.g. Passus des Gesetzentwurfes keine Veränderungen gibt, wird Bayern auch in Zukunft dem Gesetz zustimmen.

3. Wie verhält sich die Haltung der Staatsregierung zu dem im Jahre 2009  von Herrn Ramsauer gegebenen Versprechen, sich gegen CO2-Endlager zu wehren?
zu 3.: Gegen den ersten Entwurf des CCS-Gesetzes aus dem Jahr 2009 gab es erhebliche Widerstände der norddeutschen Länder. Deren Vorschlag, das Gesetz nochmals zu überarbeiten, wurde auf Bundesebene und vom jetzigen Bundesverkehrsminister, Herrn Ramsauer, unterstützt; Bayern erhob gegen eine nochmalige Überarbeitung keine Einwände. In dem neuen Entwurf 2011 wurde der Vorschlag insbesondere Niedersachsens zur Einführung einer Länderöffnungsklausel, die es den einzelnen Ländern erlaubt, Teile des Landesgebietes für eine CO2-Speicherung zu sperren, aufgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 CCS-Entwurf). Eine solche Länderöffnungsklausel fand auch die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung. Somit ist im novellierten Gesetzesentwurf 2011 nunmehr auf Landesebene die Möglichkeit eröffnet worden, sich durch Sperrung von Teilen des Landesgebietes gegen eine CO2-Speicherung zur Wehr zu setzen; dem Anliegen von Herrn Bundesverkehrsminister Ramsauer ist damit Rechnung getragen worden. Entgegen der Haltung Bayerns und der norddeutschen Ländern wurde diese Länderöffnungsklausel jedoch von den betroffenen Kohleländern abgelehnt. Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 mehrheitlich beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 2 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. Die Bundesregierung hat darauf hin den Vermittlungsausschuss angerufen, der sich mittlerweile zweimal ohne Ergebnis vertagte. Die Angelegenheit wird derzeit in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe behandelt.

4. Wie will die Staatsregierung verhindern, dass in den von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe als geeignet angesehenen Gesteinsformationen östlich von München CO2-Endlager entstehen?
zu 4.: Hier handelt es sich um die bekannten Gaslagerstätten im östlichen Oberbayern. Eine entsprechende Eignung hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nicht bestätigt; im Speicherkataster wurden diese Gebiete lediglich als potentielle Formationen ausgewiesen. Dies verwundert nicht, da alle wirtschaftlich nicht mehr genutzten Gaslagerstätten Deutschlands generell für geologische Untersuchungen theoretisch in Frage kämen.
Soweit es überhaupt zu einem CCS-Gesetz in Deutschland kommt, wird dies für Bayern keine Auswirkungen haben. Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, besteht ein Vorrang konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten. CO2-Speicher sind daher entsprechend § 7 Abs. 1 Nr. 3 des vorliegenden CCS-Entwurfes in Bayern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

5. Welche Auswirkungen hätte ein derartiges Endlager im Osten von München im schlimmsten Fall auf München und den umgebenden Großraum?
zu 5.: Wie zu Fragen 2 und 4 ausgeführt, wird es eine CO2-Speicherung nicht geben.

6. Welche Vorsorge hat die Staatsregierung für den Fall von CO2-Endlagern auf dem Gebiet des Freistaats vorgesehen?
zu 6.: Wie bereits ausgeführt, sind die möglicherweise geeigneten Formationen aufgrund der Vorrangregelung nicht genehmigungsfähig; insoweit bedarf es auch keiner Vorsorge.

7. Wird der Freistaat die Städte, Gemeinden und Landkreise von allen zusätzlichen (Vorsorge-)Kosten eventuell errichteter CO2-Endlager freihalten?
zu 7.: Auch dies entfällt, da CO2-Speicher nicht genehmigt werden können.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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