27. Februar 2014

Keine weiteren staatlichen Zuschüsse für den Flughafen Memmingen

Unser Antrag vom 27.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, keine staatlichen Mittel für den weiteren Ausbau des Flughafens Memmingen zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Seine wirtschaftlichen Ziele hat der Flughafen Memmingen bisher stets verfehlt. Das Wirtschaftsjahr 2012 schloss mit einem Verlust von über einer Mio. Euro, die Prognosen für 2014 sind schlecht. Die mit Abstand größte Fluggesellschaft, die den Flughafen anfliegt, streicht mit Beginn des Sommerflugplans vier Verbindungen. Nicht zuletzt angesichts dieser Entwicklung ist der Aus- und Erweiterungsbau des Flughafens mehr als entbehrlich. Der Freistaat darf dafür keine weiteren Millionen zur Verfügung stellen. Derzeit läuft eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Ein Baurecht ist derzeit nicht gegeben. Voraussetzung für die Planfeststellung ist die Planrechtfertigung. Für letztere wiederum ist die Finanzierbarkeit Bedingung. So verweigerte das Luftamt Nord bei der Regierung von Mittelfranken im Juni 2007 die Planfeststellung für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Hof-Plauen u.a. mit der Begründung, dass die für die Planrechtfertigung des Vorhabens notwendige Finanzierbarkeit fehlen würde. Diese ist jedoch angesichts der hohen Defizite und der Ankündigung beteiligter Unternehmen, Städte und Gemeinden, keine weiteren Mittel zu gewähren, äußerst unwahrscheinlich.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt.