Keine Dauersubventionierung der Anbieter privater lokaler Fernsehprogramme!
Änderungsantrag der Grünen Fraktion zum Doppelhaushalt 2013/14 vom 01.10.12
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2013/2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Im Kap. 02 05 Tit. 683 01 wird die vorgesehene „Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote“ in Höhe von 8 Mio. Euro für das Jahr 2013 und von 10 Mio. Euro für das Jahr 2014 gestrichen. Der Tit. 683 01 wird ebenfalls gestrichen.
Begründung:
Die seit den 80er-Jahren andauernde „Anschubfinanzierung“ der Anbieter privater lokaler Fernsehprogramme führt dazu, dass private Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht inzwischen seit über 25 Jahren erhebliche Subventionen aus dem Staatshaushalt erhalten. Dabei wurde das Ziel, auf diese Weise für eine vielfältige bayerische Medienlandschaft zu sorgen, weit verfehlt. Diese Form der Dauersubventionierung ist so bereits seit Langem nicht mehr hinnehmbar. Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2011 festgestellt, „dass die staatliche Förderung nach Art. 23 BayMG Ende 2012 einzustellen ist. Eine Mitfinanzierung aus dem Staatshaushalt sollte endlich beendet werden. Nach 25 Jahren der Subventionierung hat sich gezeigt, dass es sich gerade nicht mehr um eine Anschubfinanzierung handelt.“