1. Dezember 2015

Keine Ausnahmegenehmigung mehr für Glyphosat!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 01.12.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die zuständigen Behörden anzuweisen, keine Ausnahmegenehmigungen mehr nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz für den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zu erteilen.

Begründung:

Für die Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf „Freilandflächen“, die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden – sogenanntes Nichtkulturland – bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz. Die Anträge kommen etwa zu gleichen Teilen von öffentlichen Einrichtungen sowie von Gewerbebetrieben und in sehr geringer Anzahl von privaten Antragstellern. In Fällen, wo Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, wurden bei Kontrollen in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt in 75 Prozent Verstöße festgestellt, von denen mehr als zwei Drittel mit Bußgeldern geahndet wurden. Diese Zahlen zeigen deutlich den unsachgemäßen Gebrauch, der mit den Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf Nichtkulturland einhergeht.

Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Knapp 100 renommierte Wissenschaftler haben in einem offenen Brief die gegen- teilige Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als „wissenschaftlich unakzeptabel“ kritisiert. Wenn die EFSA dem Vorsorgeprinzip (vorbeugender Verbraucher- und Umweltschutz) folgt, darf nach der WHO-Bewertung wie auch nach dem offenen Brief der Wissenschaftler eine Verlängerung der Zulassung über den 30. Juni 2016 hinaus nicht erfolgen, da die Unschädlichkeit von Glyphosat nicht eindeutig bewiesen ist und offensichtlich auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen widerspricht ebenfalls dem Vorsorgeprinzip. Dies zumal dann, wenn es Alternativmethoden zum Glyphosateinsatz gibt, z.B. mechanische Maßnahmen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat bereits per Erlass bestimmt, dass es aus Gründen der Vorsorge keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat – ebenfalls aus Gründen der Vorsorge – das Ausbringen von Glyphosat auf öffentlichen Flächen untersagt.

Nach dem Vorsorgeprinzip, dem auch die Bayerische Staatsregierung verpflichtet ist, muss die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich reduziert werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 02.12.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler und eines Abgeordneten der CSU-Fraktion, abgelehnt.