12. November 2014

Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern – eine bildungspolitische Daueraufgabe

Unser Dringlichkeitsantrag vom 12.11.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Bildung muss allen Kindern verfügbar und zugänglich gemacht werden. Dafür müssen geeignete Maßnahmen getroffen und finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis zum Ende der aktuellen Haushaltsberatungen, dem Landtag einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen, mit dem Ziel die Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen und Asylbewerberinnen sowie -bewerbern in das Bildungswesen zu verbessern und auszuweiten, der in den Doppelhaushalt 2015/2016 aufgenommen werden kann.

Begründung:
Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen wird uns nicht nur in den kommenden Monaten, sondern in den kommenden Jahren beschäftigen. Die Integration von Zuwanderern ist keine vorübergehende Sonderaufgabe, die mit zeitlich befristeten Projekten oder Mitteln gelöst werden kann. Vielmehr ist sie eine Daueraufgabe, die nachhaltig und strukturell angegangen werden muss.
Wir stellen fest, dass in Bayern jeder dritte einreisende Flüchtling ein Kind oder ein Jugendlicher ist. Laut unserer Plenaranfrage hielten sich zum 31. Juli 2014 15.252 Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im schulpflichtigen und berufsschulpflichtigen Alter in Bayern auf. Für 4.602 vollzeitschulpflichtige Kinder und Jugendliche wurden zu Schuljahresbeginn 309 Übergangsklassen an den Grund- und Mittelschulen eingerichtet. Die übrigen vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen besuchen den Regelunterricht mit entsprechenden Deutschfördermaßnahmen. Für die berufsschulpflichtigen jugendlichen Asylbewerber und Flüchtlinge konnten zum laufenden Schuljahr 184 Klassen eingerichtet werden. Diese besuchen ca. 3.100 Schüler. Doch das reicht nicht. Denn für die Hälfte der Kinder und Jugendlichen kann somit kein spezielles Unterrichtsangebot gemacht werden, um sie angemessen in den Schul- und Bildungsalltag zu integrieren. Das heißt, trotz Schulpflicht sitzen viele jugendliche Flüchtlinge nicht im Klassenzimmer.
Wir stellen weiterhin fest, dass das Engagement der Lehrkräfte an seine Grenzen stößt. Der Erfolg der speziellen Unterrichtsangebote ist ganz wesentlich den Lehrkräften und den Kursträgern zu verdanken, die sich vielfach über das vertretbare Maß hinaus engagieren.
Das Beste, was wir tun können, sei es unter dem Gesichtspunkt der globalen Verantwortung, Entwicklungshilfe, oder auch für das Verbleiben hier in diesem Land, ist Investition in die Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, und zwar von allen Kindern und Jugendlichen, egal, wie sie nach Deutschland gekommen sind. Dafür muss das Land Ressourcen bereitstellen, um die Schulen und Lehrkräfte bei ihrer Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.
Wir befinden uns mitten in den Haushaltsberatungen.
Für Unterrichtsangebote für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen bzw. -bewerber beantragen wir 10 Mio. Euro, die in den aktuellen Haushalt eingestellt werden sollen. Mit den Mitteln sollen alle Schulen, die Flüchtlingskinder und Asylbewerberinnen bzw. -bewerber aufnehmen, besser ausgestattet werden – zum einen durch Lehrkräfte – auch um kleinere Klassen bilden zu können – zum anderen durch Schulsozialarbeit. Schulen sollen ebenso die Möglichkeit bekommen, zumindest vereinzelt, eine Zweitlehrkraft einzusetzen. Außerdem sollen die spezifischen Unterrichtsangebote ausgebaut werden, damit Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien später in einer Regelklasse dem Unterricht folgen können. Das pädagogische Team der Schule (Schulleitung, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit und Schulpsychologie) muss gut auf diese Situation vorbereitet und begleitet werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 12.11.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.