29. November 2016

Innerdeutsche Steuerflucht weiter begrenzen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 29.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat dem Entschließungsantrag „Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten“ auf Bundesratsdrucksache 635/16 zuzustimmen, um Steuervermeidungsmodelle bei der Gewerbesteuer zu unterbinden.

Begründung:

Unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden sind grundsätzlich auch mit unterschiedlichen Infrastrukturleistungen der Gemeinden für die ansässigen Unternehmen verbunden. Die unterschiedlichen Sätze werden aber auch immer wieder zweckfremd ausgenutzt, um die Gewerbesteuer zumindest in Teilen zu umgehen.
Das geschieht beispielsweise durch die Gründung von Tochtergesellschaften, auf die Lizenzen und Patente eines Unternehmens übertragen werden. Dadurch lassen sich Gewinne in Gemeinden mit einem niedrigen Gewerbesteuersatz verlagern. Unternehmen, die ihren eigentlichen Sitz in einer anderen Gemeinde haben, dort die Infrastruktur nutzen, überlassen die Kosten damit anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Verschiedene Steuervermeidungsstrategien sind gesetzlich bereits begrenzt: durch die Festlegung eines Mindestsatzes, die Regelungen im kommunalen Finanzausgleich und das Betriebsstättenprinzip. Bei der Verlagerung von Patenten und Lizenzeinnahmen greift das Betriebsstättenprinzip allerdings kaum. Das führt letztlich zu Wettbewerbsverzerrungen, die weder im Sinne des Steuerrechts noch im Sinne der Steuergerechtigkeit noch in irgendeiner Weise produktiv sind. Hier ist eine gesetzliche Änderung dringend erforderlich.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.