Impfstatus von Lehr-, Sicherheits- und Rettungskräften im Freistaat
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.07.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege durch Gesundheitsminister Klaus Holetschek im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 06.08.2021
1. Auf welchem Informationsweg werden bzw. wurden die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher durch die Gesundheitsämter/Ministerium über das persönliche Impfangebot unterrichtet?
Die Schulen wurden per Kultusministeriellem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) über die jeweiligen Impfkonzepte – zunächst zur Impfung des Personals von Grund- und Förderschulen in Prioritätsstufe 2 (25.02.2021), dann über das Impfkonzept zur vorrangigen Impfung von in Präsenz tätigen Lehrkräften weiterführender Schulen innerhalb der Prioritätsstufe 3 (03.05.2021) – informiert.
Die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung wurden mit dem 399. Kita-Newsletter vom 25.02.2021 und dem 400. Kita-Newsletter vom 02.03.2021 darüber informiert, dass durch die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes (CoronaImpfV) Personen, die in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen tätig sind, mit hoher Priorität Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung haben. Die Newsletter sind auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu finden und können dort jederzeit abgerufen werden. Auch im Rahmen von FAQs auf der Homepage des StMAS wurde und wird über die Möglichkeit der Impfung informiert. Die Schulen bzw. die Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Information ihres
Personals übernommen. Alle Informationen standen zudem auf der Website des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) zur Verfügung.
Die vollständige Anfrage finden Sie hier.