26. Mai 2021

Impffortschritt gegen SARS-CoV-2 bei Lehrkräften?

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Anna Schwamberger, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.04.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durch Minister Prof. Michael Piazolo vom 26.05.2021

Vorbemerkung:
Vorrangiges Ziel ist es, zum Regelbetrieb an den Schulen zurückzukehren und den Schülerinnen und Schülern einen normalen Schulalltag zu ermöglichen, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Beteiligten zu vernachlässigen. Eine wichtige Strategie zur Erreichung dieses Ziels ist auch die Impfung der an den Schulen eingesetzten Lehrkräfte. Zum bayernweiten Impffortschritt oder der Impfbereitschaft bei den bayerischen Lehrkräften können allerdings keine Aussagen getroffen werden.
1. Wie viele Lehrkräfte wurden bis heute in den jeweiligen Landkreisen gegen SARS-CoV-2 geimpft (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)?
2. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil in Relation zur Gesamtzahl der Lehrkräfte in den jeweiligen Landkreisen (bitte aufgeschlüsselt nach Erstund Zweitimpfung)?
Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) liegt keine systematische und statistische Auswertung zur Anzahl geimpfter Lehrkräfte vor. Die Erhebung der angefragten Daten wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Darüber hinaus handelt es sich bei den angefragten Daten um sensible Gesundheitsdaten, deren Abfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch ist. Daten zu den durchgeführten Impfungen dürfen nur in dem durch § 7 Abs. 1 der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelten Umfang durch die Impfzentren erhoben werden. Die Verarbeitung dieser Daten ist gem. § 7 Abs. 3 CoronaImpfV nur zulässig, soweit sie vom Robert-Koch-Institut für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) und vom Paul Ehrlich-Institut für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) erfolgt. Die Erfassung des Impf- und Serostatus von Beschäftigten ist darüber hinaus gem. § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 23 Abs. 3 IfSG an strenge Voraussetzungen geknüpft. Im Falle der Lehrkräfte sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Für die Erhebung und Verarbeitung von Daten zum Anteil geimpfter Lehrkräfte seitens des StMUK zu statistischen Informationszwecken liegt weder die Einwilligung der betroffenen Lehrkräfte vor noch gibt es eine Rechtsgrundlage, die dies ermöglichen würde.

Die vollständige Anfrage finden Sie hier.