7. November 2013

Honig vor Verunreinigung mit Genpollen schützen!

Unser Antrag vom 07.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so überarbeitet werden, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird;

─  das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) dahingehend zu ändern, dass Bienenschutz gewährleistende Abstände zu GVO-Pflanzen für alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützenswerte Gebiete (§ 23 bis § 32 BNat-SchG) erlassen werden;

─  sich auf allen Ebenen gegen die von der EU- Kommission beabsichtigte Änderung der bestehenden Honigrichtlinie von 2001 einzusetzen, die eine Verunreinigung von Honig mit Genpollen ermöglichen würde;

─  zum Schutz der Bienen und zur Wahrung der Verbraucherrechte endlich den Beitritt Bayerns zum Bündnis „Europäisches Netzwerk gentechnik- freier Regionen“ umzusetzen;

─  sich auf EU- und Bundesebene gegen Pläne der EU-Kommission einzusetzen, neue Gen-Mais- und Gen-Soja-Linien sowie Gen-Zuckerrüben zum Anbau zuzulassen.

 

Begründung:
Nach der abgewiesenen Klage von Imkern auf Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen von Bienenprodukten durch das Verwaltungsgericht Leipzig am 24. Oktober 2013, muss die Staatsregierung sich klar gegen die Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft aussprechen und auf nationaler wie auch auf bayerischer Ebene Initiativen ergreifen.
Denn: 75 Prozent der bayerischen Bevölkerung lehnen die Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft ab.
Die aktuellen Abstandsregelungen im BayNatSchG von 1.000 Metern betreffen lediglich Natura 2000-Gebiete und reichen als Schutzabstand von GVO-Pflanzen zu Bienenstöcken grundsätzlich nicht aus. Abstandsregelungen, die dem Bienenschutz gerecht werden, müssen daher auch für alle weiteren sensiblen Schutzgebiete des BNatSchG (Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete u.a.) ins BayNatSchG aufgenommen werden.
Auch gegen die von der EU beabsichtigte Änderung der Honigrichtlinie muss die Staatsregierung Einfluss nehmen. Denn diese hätte zur Folge, dass Honig selbst dann nicht gekennzeichnet werden müsste, wenn er ausschließlich Gentech-Pollen enthält.
Die Staatregierung wird außerdem aufgefordert, den Beitritt zum Netzwerk gentechnikfreier Regionen Europas – der seit 2009 von Bayern geprüft wird – endlich zu beschließen und alle sonstigen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Imkerinnen und Imker in Bayern vor Gentechnik gemäß ihren Möglichkeiten und Befugnissen zu ergreifen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in folgender geänderter Form
„Im ersten Spiegelstrich nach dem Wort „Bundesebene“ wird das Wort „weiter“ eingefügt und das Wort „gentechnikfreien“ durch das Wort „gentechnikanbaufreien“ ersetzt. Außerdem sollen im vierten Spiegelstrich die Worte „zum Schutz der Bienen und zur Wahrung der Verbraucherrechte endlich“ gestrichen und nach dem Wort „umzusetzen“ die Worte „mit dem Ziel, Verbündete gegen den Gentechnikanbau in Bayern zu finden“ angefügt werden.“

in der Plenarsitzung vom 13.02.2014 einstimmig angenommen.