11. Februar 2011

Haushaltsplan 2011/2012; hier: Jugendsozialarbeit an Schulen (Kap. 10 07 TG 74 Tit. 684 74; Kap. 05 04 Tit. 681 08)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 werden folgende Änderungen
vorgenommen:

In Kap. 10 07 „Allgemeine Bewilligungen – Jugend-, Familien-, Frauen- und
Altenhilfe“ wird in der TG 74 der Tit. 684 04 „Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe)“ in 2011 und 2012 um 8.180,1 Tsd. Euro gekürzt. Im Kap. 05 04 „Allgemeine Bewilligungen – Unterricht und Erziehung“ wird der Tit. 681 08 „Sozialarbeit an Schulen“ eingefügt und für 2011 mit 11.100,0 Tsd. Euro und für 2012 mit 17.400,0 Tsd. Euro ausgestattet.
Die zusätzlichen Mittel werden zur Erhöhung der Förderung auf 50 Prozent der Personalkosten und zur zusätzlichen Schaffung von 140 Stellen im Jahr 2011 (ab dem Schuljahr 2011/2012) und noch einmal 200 Stellen im Jahr 2012 (ab dem Schuljahr 2012/2013) verwendet.

Begründung:
Der Ausbau der Schulsozialarbeit muss in Bayern beschleunigt werden. Die Schulsozialarbeit erweist sich dort, wo sie bisher ausgeführt wird, als ein wirksames Mittel, um Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und zu fördern und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten. Deshalb muss die Sozialarbeit an Schulen aller Schularten angeboten werden können. Derzeit wird lediglich an so genannten Brennpunktschulen das Angebot an Jugendsozialarbeit ausgebaut. Nachdem bisherigen Haushaltsansatz wird der Ausbau im Jahr 2012 gestoppt. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist zwar bereits an vielen Schulen eingerichtet worden, aber die personelle Ausstattung ist noch zu gering. Ausfälle durch Krankheit sind zurzeit nicht zu ersetzen. Es ist angebracht, die beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen angesiedelte Jugendsozialarbeit an Schulen im Kultusministerium zu verankern. Zum einen um organisatorische und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, zum anderen ist psychologische und soziale Betreuung Teil eines umfassenden und zeitgemäßen pädagogischen Anspruchs.

<<<< Der Antrag wurde im Plenum am 6.4.2011 abgelehnt.