Für eine bessere Asylsozialarbeit: Mehr Personal einstellen, Qualitätsstandards sichern
Unser Dringlichkeitsantrag vom 16.02.2016
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- umgehend für die Umsetzung des im Jahr 2014 zugesagten Betreuungsschlüssels bei der Asylsozialberatung von 1 : 100 in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. 1 : 150 in den Gemeinschaftsunterkünften zu sorgen,
- sicherzustellen, dass es keine unbetreuten Unterkünfte in Bayern gibt,
- dafür Sorge zu tragen, dass die Trägerschaft bei der Asylsozialberatung weiterhin in Verantwortung der freien Wohlfahrtspflege erfolgt.
Begründung:
Die eklatanten Versorgungslücken bei der Betreuung von Flüchtlingen in Bayern nehmen weiter zu. In einigen Flüchtlingsunterkünften im Freistaat Bayern gibt es gar keine zuständigen Asylsozialarbeiterinnen bzw. -arbeiter, in anderen viel zu wenige. Häufig müssen Asylsozialberaterinnen bzw. -arbeiter 400 Asylbewerberinnen bzw. -bewerber und mehr betreuen. Von dem von der Staatsregierung versprochenen Betreuungsschlüssel von 1 : 100 in Erstaufnahmeeinrichtungen oder 1 : 150 in Gemeinschaftsunterkünften entfernt man sich derzeit immer weiter. Bedauerlicherweise wurden sämtliche Anträge und unterschiedlichen Lösungsansätze der Opposition zur Verbesserung der Förderquote bislang nicht aufgegriffen. Nun ist es Aufgabe der Staatsregierung, sich endlich für einen der aufgezeigten Lösungswege zu entscheiden.
Die Unterversorgung bei der Asylsozialarbeit ist auch deshalb fatal, weil Ehrenamtliche ein professionelles Rückgrat brauchen, um sinnvoll arbeiten zu können. Wo keine Asylsozialarbeit erreichbar ist, fehlt auch diese Anlaufstelle für deren Fragen. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer können Asylsozialarbeit nicht ersetzen.
Der Grundsatz der verantwortlichen Trägerschaft der Asylsozialarbeit durch Träger der freien Wohlfahrtspflege darf auch nicht durch europaweite Ausschreibung des Betriebs einer Einrichtung ausgehebelt werden. Es ist ärgerlich, wenn Catering, Reinigung und Security nach dem preiswertesten Angebot und zu wenig nach Qualitätsstandards vergeben werden sollten. Aufgaben im Bereich der sozialen Betreuung sind keine Dienstleistung wie jede andere. Sie als Bestandteil einer Betreiberausschreibung mitauszuschreiben, verbietet sich.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 28.04.2016 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.