14. November 2017

Förderung durch die „PremiumOffensive Tourismus“

Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Plenarsitzung am 14.11.2017

Wie viele Projekte wurden über die Tourismus-Förderung PremiumOffensive seit Programmstart jeweils in welchem Umfang gefördert und wie definieren sich sogenannte „Ankervorhaben“ (z. B. in einem Luxushotel am Tegernsee), die im genannten Programm gefördert werden sollen?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Mit der PremiumOffensive Tourismus fördert der Freistaat Bayern erfolgreich Investitionen von Hotellerie und Gastronomie zur Qualitätssteigerung. Das beinhaltet etwa Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Barrierefreiheit, im Wellness- oder Kinderspielbereich. Bei der PremiumOffensive geht es insbesondere darum, den gestiegenen Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden. Details sind einem auf der Internetseite des StMWi veröffentlichten Informationsblatt entnehmbar.

Mit den bisher 12 bewilligten Vorhaben und einer Fördersumme von insgesamt 6,2 Millionen Euro, konnten Investitionen in Höhe von 55,3 Millionen Euro unterstützt werden. Davon profitieren nicht nur die geförderten Betriebe sondern auch die Handwerker und Einzelhändler der Region. Gerade in ländlichen Gebieten sind die Investitionen ein wichtiger Schub für die Wirtschaft vor Ort, für Arbeitsplätze und langfristigen Wohlstand. 
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2017/2018 wurden bei Kap. 0704/892 78 für 2017 zusätzliche Mittel zur Ausstattung der PremiumOffensive Tourismus in Höhe von
 5 Mio. € bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2018 sind 10 Mio. € vorgesehen.

Einzelbetriebliche Daten der unterstützten Investitionen können bei Bedarf nur in vertraulicher Form ausschließlich zur persönlichen Information der Abgeordneten im Rahmen ihres Budgetrechts ohne Weitergabe an Dritte oder Verwendung in der Öffentlichkeit bereitgestellt werden.

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Im Anschluss an diese Antwort des Staatsministeriums habe ich die politisch Verantwortlichen, Frau Staatsministerin Aigner und Herrn Staatssekretär Pschierer darauf aufmerksam gemacht, dass das Parlament auch die Möglichkeit haben muss, die Mittelverwendung des Bayerischen Staatshaushalts zu überwachen. Die Interessen der subventionierten Betriebe an einer Geheimhaltung konkreter Fördervolumina müssen gegenüber dem parlamentarischen Fragerecht zurücktreten. Die betroffenen Dritten werden durch die Bekanntgabe der der Förderbeträge nicht unzumutbar und unverhältnismäßig in ihren Rechten betroffen, da spezifische Betriebsinterna hierdurch nicht offengelegt werden.

Dankenswerter Weise hat sich das Staatsministerium dazu entschlossen, meiner Argumentation im Sinne des Transparenzgedankens zu folgen und die Daten in vertretbarem Maße nicht nur dem Landtag, sondern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Die freigegebenen Daten sind nun hier als pdf-Datei hinterlegt.

Einen sehr anschaulichen Beitrag zum Thema finden Sie im Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks, als Videomitschnitt der quer-Sendung vom 23.11.2017.