31. März 2014

Finanzierung der Opferhilfe

Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier Kap. 10 03 neue TG

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 03 wird eine neue TG „Opferhilfe – Unterstützung der Opfer von Straftaten“ eingefügt und mit 300.000 Euro ausgestattet.

Begründung:

Wie das Ministerium für Justiz und Verbrauchschutz in seinem Bericht zu einer Anfrage im Jahr 2013 feststellt, stehe neben der Bearbeitung von Stalkingfällen natürlich der Opferschutz im Fokus des polizeilichen Handelns, hier speziell die Vernetzung zu anderen Behörden und Institutionen. Diese Vernetzung gelingt besser und leichter, wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen und Institutionen kennen, die Arbeitsweisen transparent gemacht werden und in regelmäßigen Abständen ein Gedankenaustausch stattfindet. Die Staatsregierung gewährt Organisationen der Opferhilfe bislang keine unmittelbare finanzielle Unterstützung. Solche Organisationen kommen allerdings als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren in Betracht. Bislang sind dies lediglich 52.000 Euro jährlich.

Angesichts der hohen Opferzahlen ist dies ein Tropfen auf den heißen Stein, Organisationen müssen als Bittsteller an die Stiftung Opferhilfe herantreten. Dies ist weder den Opfern noch den Beratungsstellen dauerhaft zumutbar.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.