5. Februar 2014

Erdverkabelung bei geplanter HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen möglich machen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Plenarsitzung am 05.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze zu ergreifen, mit dem Ziel die rechtlichen Möglichkeiten für die Erdverkabelung so zu erweitern, dass auch bei der geplanten HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen eine Erdverkabelung grundsätzlich möglich wird.

Begründung:

Es ist u.E. nicht nachvollziehbar und der betroffenen Bevölkerung auch nicht erklärbar, warum Pilotvorhaben für die Erdverkabelung auf der geplanten Trasse nicht erlaubt werden sollen, dies aber bei anderen HGÜ-Trassen vorgesehen ist. Die Entscheidung der damaligen Bundesregierung war u.E. falsch und sollte revidiert werden um die Erdverkabelung in besonders sensiblen Gebieten auch in Bayern möglich zu machen. Die Änderung sollte möglichst umgehend vollzogen werden, damit dies bei der bevorstehenden Antragstellung des Übertragungsnetzbetreibers noch berücksichtigt werden kann.

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Unser Dringlichkeitsantrag wurde leider bei 68:98 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Das detaillierte namentliche Ergebnis finden Sie in dieser pdf-Datei hinterlegt.