25. März 2020

Entwurf für Bayerisches Infektionsschutzgesetz im Landtag

Am 25. März 2020 soll im Bayerischen Landtag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen soll. Der erste Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Infektionsschutzgesetz war überhastet verfasst und enthielt handwerkliche Fehler und rechtliche Fallstricke.

Wir Grüne haben, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräfte im Bayerischen Landtag, erhebliche Verbesserungen erreicht: Die Staatsregierung kann zwar schnell handeln und den „Gesundheitsnotstand“ ausrufen, der Landtag kann jedoch jederzeit die sofortige Aufhebung dieses Notstands verlangen. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass das Gesetz bis Jahresende befristet wird. Dann muss noch einmal neu entschieden werden, ob es bleibt, geändert wird oder ausläuft – so wird der gesetzliche Notstand nicht zum Dauerzustand.

Damit Bayern auch in Zukunft in solchen Fällen handlungsfähig bleibt, entwickeln wir in nächster Zeit Vorschläge zur Ergänzung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. So kann künftig in Krisenzeiten angemessen reagiert werden, ohne hastig Sondergesetze zu beschließen.

Link zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz

Link zum Änderungsantrag

München, 25.03.2020