6. Mai 2014

CETA – Freihandelsabkommen Kanada – EU / Keine Zustimmung bei Investorenschutz

Unser Dringlichkeitsantrag vom 06.05.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Beratungen im Bundesrat bei der Abstimmung über das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) gegen das Abkommen auszusprechen.

Begründung:

Analog zur Diskussion um den Investorenschutz beim Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU soll im Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU eine Investorenschutzklausel verabschiedet werden, die es Investorinnen und Investoren aus dem Ausland ermöglicht Staaten vor außerstaatlichen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie glauben, dass staatliches Handeln oder eine neue Regulierung den Wert und die Gewinnmöglichkeiten ihrer Investition verringert hat. Das widerspricht zum einen dem bei uns gültigen Vorsorgegebot, zum anderen verfügen Kanada wie die EU über funktionierende Rechtssysteme, die das Vorhandensein eines nicht-demokratisch legitimierten Rechtssystems überflüssig erscheinen lassen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 16.07.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 69:90 Stimmen abgelehnt.