23. Januar 2019

Biotopkartierung in Bayern

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Christian Hierneis, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 07.12.2018, mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, vom 23.01.2019 (kursiv dargestellt)

Das Landesamt für Umwelt (LfU) soll nach Art. 46 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume erfassen und bewerten sowie die geeigneten Biotopverbundbestandteile ermitteln. Da ein großer Teil der Biotope keinen gesetzlichen Schutz genießt und damit durch den rasanten Flächenverbrauch und die Intensivierung der Landwirtschaft entwertet wird oder verschwindet, sind regelmäßige Aktualisierungen der Kartierung erforderlich. Die Biotopkartierung ist zudem das Grundgerüst für den nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz auf mindestens 10 Prozent der Fläche zu verwirklichenden Biotopverbund.
Hiermit fragen wir die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Landkreise in Bayern liegen beim Anteil der Biotope (Flachlandbiotopkartierung) unter dem bayerischen Durchschnittswert von 4, 25 % der Fläche?
zu 1.: Entsprechende Aussagen sind der Anlage 1 „Auswertung der Biotopkartierung- Biotopanteile unter 4,25 %“ zu entnehmen.

2. Welche zehn Landkreise haben den höchsten Biotopanteil in Bayern (Flachlandbiotopkartierung)?
zu 2.: Die höchsten Flächenanteile wurden bei der Flachlandbiotopkartierung in folgenden Landkreisen erfasst:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. a) Bei welchen Landkreisen ist inzwischen der zweite Durchgang der Biotopkartierung abgeschlossen?
b) Wann sind die jeweiligen Kartierungen erfolgt?
c) Wie hat sich der Biotopanteil der einzelnen Landkreise jeweils von der ersten zur zweiten Kartierung entwickelt?
zu 3. a) bis c): Die Fragen 3 a)., b) und c) werden gemeinsam beantwortet. Anlage 2 „Aktualisierung der Flachlandbiotopkartierung“ listet die Landkreise auf, in denen ein zweiter Kartierungsdurchgang abgeschlossen ist und nennt die jeweiligen Kartierungszeiträume.
Aufgrund von fachlichen und methodischen Änderungen bei den Vorgaben zur Erfassung von Biotoptypen ist ein Vergleich bei den in Kartierdurchgängen festgestellten Flächenanteilen fachlich nicht zulässig. Somit sind Rückschlüsse über die tatsachliche Biotopentwicklung innerhalb der einzelnen Landkreise nicht möglich.
Die seit der Erstkartierung durchgeführten Änderungen bei den Kartiervorgaben wurden u. a. aus folgenden Gründen notwendig:
– Erweiterung bzw. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) bzgl. der „gesetzlich geschützten Biotope“,
– Erfassung der relativ flächenstarken FFH-Lebensraumtypen im Rahmen der Biotopkartierung Bayern (z. B. FFH-LRT6510), die bei den Erstkartierungen noch nicht berücksichtigt werden konnten und
– Änderung der Zuständigkeit bei der Erfassung von Wäldern.

4. a) Wie hoch ist in den einzelnen Landkreisen jeweils der Anteil des Biotopkomplexes „Artenreiches Extensivgrünland“?
zu 4. a) Die ermittelten Werte können der Anlage 3 „Biotopanteile in den Landkreisen für ausgewählte Biotoptypen“ entnommen werden. Für die Tabelle wurden folgende Biotoptypen berücksichtigt:
– artenreiches Extensivgrünland (Biotoptypenkomplex-Kürzel: GE),
– artenreiches Extensivgrünland / 651 0 (Biotoptyp-Kürzel: GE6510),
– artenreiches Extensivgrünland / 6520 (Biotoptyp-Kürzel: GE6520),
– artenreiches Extensivgrünland / kein LRT (Biotoptyp-Kürzel: GEOOBK),
– artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte / 6510 (Biotoptyp-Kürzel: LR6510).

4. b) Wie hat sich der Biotopanteil „Artenreiches Extensivgrünland“ bei Landkreisen mit zwei Kartierdurchgängen jeweils entwickelt (bitte Prozentanteile und Hektarwerte angeben)?
zu 4. b) Ein Flächenvergleich des artenreichen Extensivgrünlandes beider Kartierdurchgänge ist nicht möglich. Dies hat im Wesentlichen folgende Gründe:
– Extensivgrünland, das nicht zu den „gesetzlich geschützten Biotoptypen“ gemaß BayNatSchG bzw. BNatSchG gehört, wurde in der Erstkartierung nur sehr sporadisch erfasst; eine vollständige Erfassung der unter 4. a) benannten Biotoptypen erfolgte dann ab dem Jahr 2006.
– Die Erfassungskriterien für den Biotoptypenkomplex „artenreiches Extensivgrünland“ wurden nach der Erstkartierung deutlich verändert. Die Änderungen ergaben sich insbesondere im Zuge der Einarbeitung der FFH-Lebensraumtypen in die Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern im Jahr 2005. Dabei wurde u. a. neben dem bisherigen Biotoptypenkomplex (Biotoptyp-Kürzel GE mit GE6510, GE6520 und GEOOBK) ein neuer, zusätzlicher Biotoptyp „artenreiche Flachland-Mähwiesen“ (Biotoptyp-Kürzel LR6510) definiert, der seit 2006 innerhalb von FFH-Gebieten zusätzlich erfasst wird [vergl. 4. a)].

4. c) Welche 10 Landkreise haben den geringsten prozentualen Anteil an diesem Biotoptyp?
zu 4. c) Da der Biotoptyp „artenreiches Extensivgrünland“ bis 2005 kein stetiger Bestandteil der Biotopkartierung war [siehe Antwort auf Frage 4. b)], gibt es Landkreise, in denen nur sehr wenige oder unvollständige Daten zu diesem Biotoptyp vorliegen. Insofern können hieraus keine konkreten Schlüsse gezogen werden.

5. a) Wie hoch ist in den einzelnen Landkreisen jeweils der Anteil des Biotopkomplexes „Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen“?
zu 5. a): Die Frage 5. a) wird durch die Daten in Anlage 3 „Biotopanteile in den Landkreisen für ausgewählte Biotoptypen“ beantwortet.

5. b) Wie hat sich der Biotopanteil „Magere Altgrasbestände und Grünlandbrache“ bei Landkreisen mit zwei Kartierdurchgängen jeweils entwickelt (bitte Prozentanteile und Hektarwerte angeben)?
zu 5. b) Die Frage 5. b) wird durch die Daten in Anlage 4 „Auswertungen der mageren Altgrasbestände und Grünlandbrachen“ beantwortet. Bei diesem Biotoptyp sind die Daten der Ersterhebung und der Aktualisierung weitgehend vergleichbar.

5. c) Welche 10 Landkreise haben den geringsten prozentualen Anteil an diesem Biotoptyp?
zu 5. c): In folgenden Landkreisen haben „magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen“ den geringsten Flächenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. a) Wie hoch ist in den einzelnen Landkreisen jeweils der Anteil des Biotoptyps „Feldgehölz, naturnah“?
zu 6. a) Die Frage 6. a) wird durch die Daten in Anlage 3 „Biotopanteile in den Landkreisen für ausgewählte Biotoptypen“ beantwortet.

6. b) Wie hat sich der Biotopanteil „Feldgehölz, naturnah“ bei Landkreisen mit zwei Kartierdurchgängen jeweils entwickelt (bitte Prozentanteile und Hektarwerte angeben)?
zu 6. b): Ein Vergleich der Gehölzflächen beider Kartierdurchgänge ist fachlich nicht sinnvoll, denn ab 2001 wurden u.a. naturnahe Feldgehölze im Rahmen der Aktualisierung nicht oder nur in Biotopkomplexen mit nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen neu erfasst.

6. c) Welche 10 Landkreise haben den geringsten prozentualen Anteil an diesem Biotoptyp?
zu 6. c) In folgenden Landkreisen haben kartierte naturnahe Feldgehölze den geringsten Flächenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. a) Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Landkreisen der Anteil des Biotoptyps „Hecken, naturnah“?
zu 7. a) Die Frage 7. a) wird ebenfalls durch die Daten in Anlage 3 „Biotopanteile in den Landkreisen für ausgewählte Biotoptypen“ beantwortet.

7. b) Wie hat sich der Biotopanteil „Hecken, naturnah“ bei Landkreisen mit zwei Kartierdurchgängen jeweils entwickelt (bitte Prozentanteile und Hektarwerte angeben)?
zu 7. b) Für die Kartierung naturnaher Hecken gilt dasselbe wie für die von naturnahen Feldgehölzen [vergl. Antwort zu Frage 6. b)], weshalb Vergleiche der Heckenflächen bei der Kartierdurchgänge fachlich nicht sinnvoll sind.

7. c) Welche 10 Landkreise haben den geringsten prozentualen Anteil an diesem Biotoptyp?
zu 7. c) In folgenden Landkreisen haben kartierte naturnahe Hecken den geringsten Flächenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. a) Wie hoch ist jeweils in den einzelnen Landkreisen der Anteil des Biotoptyps „Streuobstbestände“?
zu 8. a) Die ermittelten Werte können der Anlage 3 „Biotopanteile in den Landkreisen für ausgewählte Biotoptypen“ entnommen werden. Ausgewertet wurden folgende Biotoptypen:
– „Streuobstbestand“ (Biotoptyp-Kürzel EO); inkl. Streuobst auf erfassungswürdigem Grünland, z. B. Extensivwiesen; Erfassung bis zum Jahr 2005.
– „Streuobstbestand (ohne erfassungswürdigen Unterwuchs)“ (Biotoptyp-Kürzel WU); einheitliche Erfassung seit 2006.

8. b) Wie hat sich der Biotopanteil „Streuobstbestände“ bei Landkreisen mit zwei Kartierdurchgängen jeweils entwickelt (bitte Prozentanteile und Hektamerte angeben)?
zu 8. b) Aufgrund der unter 8. a) genannten fachlichen und methodischen Änderungen bei den Vorgaben zur Erfassung von Biotopen, ist ein Vergleich der Biotopanteile der einzelnen Landkreise beider Kartierdurchgänge fachlich nicht möglich. Erst seit 2006 ist die Erfassung von Streuobstbeständen obligatorisch, aber Bestände mit erfassungswürdigem Unterwuchs werden seitdem unter dem jeweiligen Grünlandbiotoptyp erfasst, z.B. als „artenreiches Grünland“.

8. c) Welche 10 Landkreise haben den geringsten prozentualen Anteil an diesem Biotoptyp?
zu 8. c) Da Streuobst bis 2005 kein obligatorischer Bestandteil der Biotopkartierung war, gibt
es Landkreise, in denen bisher keine, nur sehr wenige oder unvollständige Daten zum Biotoptyp „Streuobstbestand“ erfasst wurden. Bei Kartierungen nach 2005 können entsprechende Flächen einem Biotoptyp des Grünlandes zugeordnet worden sein und deshalb bei einer einfachen statistischen Auswertung nicht erscheinen. Aus diesen Gründen ist eine Bewertung der prozentualen Anteile nicht möglich.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.