Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Berichterstattung zur Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie

Unser Antrag vom 02.12.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einen Bericht über den Erhaltungszustand von Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie für den Zeitraum 2007 bis 2012 zu geben und insbesondere auf die Änderungen gegenüber der Monitoringperiode 2001 bis 2006 einzugehen.

Dabei ist auch auf folgende Punkte einzugehen:

─  Für Lebensräume und Arten, die in schlechtem Erhaltungszustand sind, sind jeweils erforderliche Maßnahmen zu benennen, die diese Einstufung in der nächsten Monitoringperiode verbessern.

─  Für Lebensräume und Arten, bei denen als Erhaltungszustand unbekannt angegeben wurde, ist darzulegen, wie man in der nächsten Monitoringperiode zu belastbaren Ergebnissen kommt.

Begründung: 

Mit der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen günstigen Erhaltungszustand der Arten bzw. Lebensraumtypen erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen auf Dauer sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten sieht die FFH-Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Zeitabständen über ihre Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie an die Europäische Kommission berichten (Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie). Der nationale Bericht wurde vor kurzem eingereicht, darin sind auch die bayerischen Monitoringergebnisse eingeflossen. Die bayerischen Monitoringergebnisse sind ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung der Entwicklung der Biodiversität in Bayern und damit auch zur Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.02.2014 einstimmig angenommen.

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