23. Januar 2014

Bericht zur Förderung durch den europäischen Sozialfonds

Unser Antrag vom 23.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration und dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen über die Förderung von Projekten der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bayern mit Mitteln des europäischen Sozialfonds schriftlich und mündlich zu berichten.
Dabei soll vor allem auf die folgenden Fragen eingegangen werden:

1. Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2007 bis 2013 für welche Integrationsprojekte in Bayern beantragt und welche Beträge wurden für welche Projekte bewilligt?

2. Für welche Projekte im Bereich Integration können Mittel des europäischen Sozialfonds eingesetzt werden?

3. Wie hoch ist der Eigenanteil, der von Projektträgern eingebracht werden muss?

4. Hat der Freistaat die Mittel, die er abschöpfen könnte auch abgeschöpft und wenn nicht warum und in welcher Höhe wurde auf die Beantragung von Mitteln verzichtet?

5. Welche Schritte hat Bayern seit 2011 unternommen, um die Umsetzung der EU-Roma-Strategie zu befördern?

Begründung:
In der gerade ausgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben deutsche Projektträger im Bereich der Integration lediglich 5,3 Mrd. Euro der insgesamt 8,4 Md. Euro abgerufen, die Bund und Ländern von der EU zur Verfügung gestellt wurden. Das entspricht einer Quote von 63 Prozent und liegt zwar leicht über dem europäischen Mittel von 55 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte. Es wurde aber auf den Einsatz von 3,1 Mrd. Euro zur Verfügung stehender Finanzmittel verzichtet. Hierzu ist dem Landtag ein Bericht zu geben. Künftig sollen Mittel für soziale Arbeit stärker abgerufen werden.
Roma-Strategie: Seit mehr als 1.000 Jahren gehören die Roma zur europäischen Zivilisation. Derzeit stellen sie mit einer geschätzten Bevölkerungsanzahl von 10 bis 12 Mio. Personen (von denen ca. 6 Mio. in der EU leben) die größte ethnische Minderheit Europas dar. Laut der Richtlinie zur Gleichbehandlung sind Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft verboten. Inzwischen haben alle EU-Staaten diese Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt. Und doch sind viele Roma nach wie vor Vorurteilen und einer tief verwurzelten sozialen Ausgrenzung ausgesetzt. Den EU-Organen und EU-Ländern obliegt die gemeinsame Verantwortung, die soziale Eingliederung und Integration der Roma zu verbessern und hierzu alle Instrumente und Politiken einzusetzen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 einstimmig angenommen.