6. Oktober 2017

Ausbauziele erneuerbare Energien für Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. August 2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 06.10.2017 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Antwort der Staatsregierung zu meiner Anfrage zum Plenum vom 19.10.2015 (Drs. 17/8655) frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Gelten die in der oben genannten Antwort unter 1) erwähnte Prognose der Staatsregierung zur Stromerzeugung in Bayern im Jahr 2025 angesichts der Entwicklung der letzten zwei Jahre weiterhin oder sieht die Staatsregierung Anpassungsbedarf?
zu 1.: Die Prognose der Staatsregierung zur Stromerzeugung in Bayern im Jahr 2025 hat weiterhin Bestand. Eine Bandbreite zwischen 50 und 60 TWh gilt weiterhin als realistisch: Veröffentlichte Zahlen des Landesamts für Statistik zur Bruttostromerzeugung liegen aktuell lediglich bis zum Jahr 2015 vor. Danach zeigt sich ein leichter Rückgang der Bruttostromerzeugung, der vor allem auf dem Rückgang des Kernenergieanteils beruht. Bei rein rechnerischem Abzug des verbliebenen Kernenergieanteils von der gesamten Bruttostromerzeugung verbleibt auf Basis des Jahres 2015 eine Bruttostromerzeugung von knapp 50 TWh. Doch wird ein Teil der fehlenden Kernenergie durch andere Energieträger ersetzt werden. Darüber hinaus bleibt es bei den prognostischen Unsicherheiten, sodass eine Stromerzeugung in der angegebenen Bandbreite erwartet wird.

Frage 2: a) Hält die Staatsregierung eine Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien, wie sie in Punkt 2 der oben genannten Antwort aufgeführt sind, für angebracht, nachdem bereits der jetzige Ausbau der Erneuerbaren Energien (Stand 2017; unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Abschaltungen der Atomkraftwerke) dazu führen würde, dass die damaligen Ziele bereits erreicht sind?
zu 2. a): Die Ausbauziele gelten weiterhin.

2. b) Wenn ja, was gedenkt die Staatsregierung dafür zu unternehmen?
2. c) Wenn nein, warum nicht?
zu 2. b) und c): Eine Diskussion über die Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien ist aus Sicht der Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Nach weniger als zwei Jahren nach der Beschlussfassung des Bayerischen Energieprogramms die Ziele revidieren zu wollen, ohne die Zielerreichung zu evaluieren, erscheint unzweckmäßig. Die Vorausschätzungen, wie hoch der Anteil konventioneller Stromerzeugung im Jahr 2025 sein muss, um die Schwankungen der hoch volatilen Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen, haben sich bislang nicht geändert. Zum anderen hat sich der Fokus bei der Nutzung von erneuerbaren Energien vom ungebremsten Ausbau zur besseren Integration in das Gesamtsystem verschoben („Qualität vor Quantität“), um die Stabilität und die Bezahlbarkeit des Gesamtsystems nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund sind die gesetzten Ziele durchaus ehrgeizig.

Frage 3: a) Wie beurteilt die Staatsregierung den geplanten hohen Anteil an Importstrom im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Bayern?
zu 3. a): Für die Versorgungssicherheit Bayerns ist das Vorhandensein ausreichend gesicherter Kraftwerksleistung in Bayern zur sicheren Bewältigung besonderer (Engpass-) Situationen maßgeblich. Hierfür hat die Bayerische Staatsregierung unter anderem das Instrument der besonderen netztechnischen Betriebsmittel für Süddeutschland durchgesetzt, die nun realisiert werden müssen.

3. b) Teilt die Staatsregierung die Ansicht, dass eine höhere Stromproduktion aus dezentralen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Bayern in Verbindung mit mehr Stromspeichermöglichkeiten die Versorgungssicherheit in Bayern erhöhen würde und gleichzeitig die Klimabilanz verbessern würde?
zu 3. b): Grundsätzlich können volatil einspeisende, dezentrale Erzeugungsanlagen in Kombination mit zuverlässigen Stromspeichern einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Reduzierung der CO2-Emissionen aus deutschen Kraftwerken leisten. Bei den Auswirkungen auf die EU-Klimabilanz ist jedoch zu berücksichtigen, dass alle größeren Kraftwerke in den europäischen Emissionshandel einbezogen sind und von deutschen Kraftwerken nicht benötigte Emissionszertifikate für andere Anlagen in Deutschland bzw. den übrigen EU-Mitgliedstaaten frei werden.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.