26. März 2010

Amortisation von Schneekanonen in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.02.2010 mit den Antworten der Staatsregierung vom 26.03.2010 (kursiv dargestellt)

Ich frage die Staatsregierung:

1. a) Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen in Bayern in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Zu 1. a): Beschneite Flächen zum jeweiligen Jahresbeginn:

2010: 690 ha

2009: 586 ha

2008: 570 ha

2007: 544 ha

2006: 433 ha

Detailliertere Informationen liegen nicht vor, da die geführte Statistik nur einen Überblick über den aktuell genehmigten Bestand der Beschneiungsanlagen verschaffen soll.

b) Wie verteilen sie die Anlagen auf die verschiedenen Skigebiete in Bayern?

c) Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)?

Zu 1. b) und c):
Vgl. beigefügte Statistik (siehe pdf-Datei unten) zur Aufteilung der genehmigten Beschneiungsanlagen in Bayern auf die bayerischen Regierungsbezirke und Landkreise. Detailliertere Informationen zur Verteilung auf einzelne Skigebiete werden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht erhoben.

2. Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die in den letzten fünf Jahren geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten?

Zu 2.:
Im Rahmen des Ausbaus der Trainingsstützpunkte in Bayern werden auch Errichtungskosten für Beschneiungsanlagen (einschließlich der Teilmaßnahmen wie Schneileitungsgraben, Schneileitung, Schneiturm, Speicherteich, Pumpstation) im Rahmen der Investitionsmaßnahmen des Spitzensports gefördert. Eine alleinige Förderung dieser Anlagen wurde bisher nicht vorgenommen.
Hierzu zählen in den letzten fünf Jahren folgende Baumaßnahmen:
Im Zusammenhang mit den Bauprojekten für die Alpine Ski­Weltmeisterschaft 2011 in Garmisch­Partenkirchen an der Dreh­und Hornabfahrt, an der Kandahar­Abfahrt sowie am Gudiberg am Bundesstützpunkt Ski alpin sind bei Gesamtkosten von insgesamt rd. 25 Mio. € Ausgaben in Höhe von ungefähr 14 Mio. € für die Beschneiung der Pisten veranschlagt.
Für die Baumaßnahmen am Bundesstützpunkt Biathlon und Ski nordisch in Ruhpolding mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 17 Mio. € sind im Rahmen des Konjunkturpakets II nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz Kosten in Höhe von fast 2 Mio. € für die Beschneiungsanlagen vorgesehen.
Ferner betragen für die Errichtung eines Alpinen Trainingszentrums Allgäu am Oberjoch/Bad Hindelang die Kosten für die Beschneiungsanlage bei Gesamtkosten in Höhe von knapp 4 Mio. € ungefähr 2 Mio. €.
Auch waren in den Gesamtkosten für die Nordische Ski­Weltmeisterschaft 2005 in Oberstdorf von insgesamt ca. 23 Mio. € für die Bauteile „Schattenberg­Skisprungstadion“ und „Langlauf­Ried“ Ausgaben für die Beschneiung in Höhe von rd. 2 Mio. € enthalten.
Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten stellen die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen Näherungswerte dar.

3. Wie verteilen sie die Kosten jeweils auf private Investoren, Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU?

Zu 3.:
Der nachstehenden Übersicht können die Finanzierungsanteile des Bundes und des Freistaats Bayern an den entsprechenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten der jeweiligen  Maßnahmen entnommen werden: 

BSP Garmisch­Partenkirchen / BSP Ruhpolding  / Alp. Trainings­zentrum / BSP Oberstdorf
Bund 35 % / 75 % / 33 % / 28 %
Freistaat Bayern 34 % / 15 % / 33 % / 50 %

4. Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 06.03.2009 gestellt?

5. a) Wie viele Anträge auf Grundlage der neuen Richtlinie wurden in welchen Gebieten, in welcher Höhe genehmigt (bitte getrennt nach Seilbahnen/Beschneiungsanlagen/sonstige Investitionen auflisten)?

b) Wie hoch war jeweils der Anteil der staatlichen Förderung an der Gesamtinvestition (bitte einzeln auflisten)?

c) Wie viele Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?

Zu 4. und 5.:
Seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten wurden  zwischenzeitlich insgesamt 20 Anträge gestellt, wobei ein  Teil davon eher den Charakter von Förderanfragen hat. Bislang wurden 10 Anträge bewilligt, 2 weitere Anträge befinden sich derzeit in der Genehmigungsphase.
Nach der Richtlinie für Seilbahnen und Nebenanlagen kann kleinen Unternehmen eine Förderung bis zu 35 % der Investitionskosten, mittleren Unternehmen bis zu 25 % und großen Unternehmen, die wegen einer Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften EU­rechtlich als Großunternehmen gelten, bis zu 15 % der Investitionskosten gewährt werden.
Danach wurde bislang eine Gesamtsumme in Höhe von 4.767 T € bewilligt, davon 2.547 T € für Seilbahnen, 1.406 T € für Beschneiungsanlagen und 814 T € für sonstige Investitionen.
Im Einzelnen wurden gefördert: 

4 Vorhaben in Oberbayern (Bischofswiesen, Schönau, Oberau, Reit im Winkl) mit einem Gesamtfördervolumen von 2.066 T €, davon 1.190 T € für Seilbahnen, 723 T € für Beschneiungsanlagen und 153 T € für sonstige Investitionen.
Der Anteil der staatlichen Förderung an den Gesamtinvestitionen der oberbayerischen Vorhaben (17,3 Mio. €) beläuft sich auf knapp 12 %.

3 Vorhaben in Niederbayern (Mitterfirmiansreut, Schöfweg, Drachselsried) mit einem Gesamtfördervolumen von 736 T €, davon 27 T € für Seilbahnen, 386 T € für Beschneiungsanlagen und 323 T € für sonstige Investitionen.
Der Anteil der staatlichen Förderung an den Gesamtinvestitionen der niederbayerischen Vorhaben (2,2 Mio. €) beläuft sich auf rd. 34 %.

2 Vorhaben in der Oberpfalz (Arrach und Neukirchen) mit einem Gesamtfördervolumen von 465 T €, davon 115 T € für Seilbahnen, 192 T € für Beschneiungsanlagen und 158 T € für sonstige Investitionen.
Der Anteil der staatlichen Förderung an den Gesamtinvestitionen der oberpfälzer Vorhaben (1,4 Mio. €) beläuft sich auf rd. 33 %.

1 Vorhaben in Schwaben (Steibis/Oberstaufen) mit einem Gesamtfördervolumen von 1.500 T €, davon 1.215 T € für die Seilbahn, 105 T € für die Ergänzung der Beschneiungsanlage und 180 T € für sonstige Investitionen. Der Anteil der staatlichen Förderung an den Gesamtinvestitionen des schwäbischen Vorhabens (6,5 Mio. €) beläuft sich auf rd. 23 %. 

6. Mit Ausgaben in welcher Höhe rechnet die Staatsregierung infolge der neuen Seilbahn­Richtlinie bis zu deren Auslaufen am 31.12.2013?

Zu 6.:
Eine Aussage hierzu ist nicht möglich, da weder abgeschätzt  werden kann, wie viele Förderanträge bis Ende 2013 eingehen werden, noch in welcher Höhe Fördermittel beantragt  und letztendlich bewilligt werden. 

7. Aus welchen Haushaltstiteln erfolgen die Förderungen durch den Freistaat?

Zu 7.:
Eine eigene Haushaltsstelle für die Seilbahnförderung besteht nicht. Die Mittel werden aus der Regionalförderung (Kapitel 07 04 Titel 892 78) bereitgestellt. 

8. a) Wo sind in Bayern weitere Beschneiungsanlagen in den nächsten Jahren geplant?

Zu 8. a):
Beschneiungsanlagen werden nicht vom Freistaat Bayern geplant. Wer und wo künftig Anträge auf Genehmigung von Beschneiungsanlagen stellen wird, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung.

b) Wie wird sich nach Auffassung der Staatregierung der Klimawandel zukünftig auf die Neuerrichtung von Beschneiungsanlagen auswirken?

Zu 8. b):
Wissenschaftliche Untersuchungen zum Klimawandel belegen, dass in den nächsten Jahrzehnten mit einem deutlichen Temperaturanstieg und einer damit einhergehenden Reduzierung der Frost­ und Eistage auch in Bayern zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass Niederschläge verstärkt als Regen fallen werden und sich die Grenze für die Schneesicherheit nach oben verschieben wird. Es obliegt dem einzelnen Betreiber einer Beschneiungsanlage, diese Erkenntnisse in seine Investitionsentscheidung einzubeziehen.
Eine Prognose über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Neuerrichtung von Beschneiungsanlagen kann daher nicht getroffen werden. Es wurde jedoch bereits wiederholt öffentlich darauf hingewiesen, dass Investitionen in die Errichtung bzw. den Ausbau von Beschneiungsanlagen ein Investitionsrisiko in sich bergen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des Bayerischen Wassergesetzes keinerlei künstliche Zusätze zur Beeinflussung des Gefrierpunkts erlaubt sind sowie nach Widerruf der Genehmigung – unter Berücksichtigung des Einzelfalls – der Rückbau nicht mehr genutzter Beschneiungsanlagen gefordert werden kann.

c) Welche Fördervoraussetzungen sind angesichts des Klimawandels geplant und in welchem Umfang sollen Mittel aus dem bayerischen Staatshaushalt bereitgestellt werden?

Zu 8 c): Bei der Prüfung, ob neue Beschneiungsanlagen im Rahmen des Seilbahnförderprogramms förderfähig sind, werden die voraussichtlichen klimatischen Verhältnisse der kommenden Jahre einbezogen.
Im Übrigen ist das Förderprogramm zeitlich bis zum 31.12.2013 begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht geplant. In welchem Umfang bis dahin Fördermittel für das Seilbahnprogramm bereitgestellt werden, hängt insbesondere von den  Investitionsplanungen der Seilbahnbetreiber ab. Insofern ist  eine Aussage zur Höhe künftiger Fördermittel nicht möglich.
Auf die Beantwortung der Fragen 8 a und 7 wird ergänzend Bezug genommen.

Anbei finden Sie die Antworten der Staatsregierung auf meine Anfrage als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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