25. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen IV – Pflegebedürftige und pflegende Menschen durch Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege entlasten

Unser Antrag vom 25.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Konzept für eine umfassende Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege vorzulegen. Alle einschlägigen gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben müssen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die kommunale Heimaufsicht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sind besser aufeinander abzustimmen und unnötige Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Die Prüfleitfäden der Aufsichtsbehörden und die Dokumentationsvorgaben für die Pflegeeinrichtungen sind konsequent an der Ergebnisqualität der Pflege auszurichten.

Begründung:

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen werden durch immer umfangreichere rechtliche Vorgaben mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet, der die individuelle Pflege und Betreuung zunehmend erschwert. Die sich teilweise überschneidenden, externen Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die kommunale Heimaufsicht der FQA, erhöhen den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand der stationären Pflegeeinrichtungen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Pflegedokumentation hat die Zeit für indirekte Pflegetätigkeiten in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dem Pflegepersonal bleibt für die direkte patienten- und bewohnerbezogene Pflege und Betreuung immer weniger Zeit. Derzeit verbringt eine Pflegekraft durchschnittlich nur ca. 60 Prozent ihrer Arbeitszeit im direkten Bewohner- und Patientenkontakt. Die restliche Zeit wird für Dokumentations- und Administrationsaufgaben verwendet. Dieser hohe zeitliche Aufwand wird bisher von den Kostenträgern nicht angemessen berücksichtigt. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung des Pflegepersonals.

Alle einschlägigen gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben sind deshalb auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Spielräume für eine dringend notwendige Entbürokratisierung der Pflege sind zu identifizieren und auszuschöpfen. Unnötige Mehrfachprüfungen durch Pflege- und Krankenkassen sowie die kommunale Heimaufsicht müssen vermieden werden. Die Prüfleitfäden der Aufsichtsbehörden sind besser aufeinander abzustimmen. Die bestehenden Prüfsysteme sind konsequenter auf die Prüfung der Ergebnisqualität der Pflege auszurichten. Die Beseitigung überflüssiger bürokratischer Vorgaben entlastet die pflegebedürftigen und die pflegenden Menschen und schafft Ressourcen für die direkte Zuwendung in der Pflege. Das derzeit praktizierte Prüfungssystem ist zudem mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Allein für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gibt die Pflegeversicherung jährlich ca. 100 Mio. Euro aus. Die Staatsregierung ist deshalb aufgefordert, dem Landtag ein umfassendes Konzept für eine Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege vorzulegen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.