Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen I – Automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung
Unser Antrag vom 04.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen. Durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in § 30 SGB XI soll eine jährliche Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung ermöglicht werden.
Begründung:
Die chronische Unterfinanzierung der Pflegeleistungen und des Pflegepersonals ist eines der drängendsten Probleme in der Pflege. Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung müssen deshalb jährlich an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen eine automatische Dynamisierung und kontinuierliche Anpassung der Pflegeentgelte der Pflegekassen vorsehen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen in § 30 SGB XI sind hierzu nicht ausreichend. Sie regeln lediglich eine Überprüfung der Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung im Dreijahresturnus. Dies reicht nicht aus, um die Qualität der pflegerischen Versorgung zu erhalten und weiter auszubauen. Die Staatsregierung muss sich deshalb im Bundesrat für eine Novellierung des § 30 SGB XI einsetzen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.