4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (4): Bedeutung des Naturschutzes bei der Energiewende

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2012, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 04.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:

1. Welche gesetzlichen Korrekturen sind auf Bundesebene nach Ansicht der Staatsregierung notwendig, um den Vorrang des Naturschutzes zu beenden?
2. Welche Korrekturen sind auf EU-Ebene nach Ansicht der Staatsregierung notwendig, um den Vorrang des Naturschutzes zu beenden?
3. Welche Gesetze müssen nach Ansicht der Staatsregierung vorrangig in welcher Weise geändert werden, damit die Ziele Energieversorgung und Naturschutz auf eine Stufe gestellt werden?
zu 1.- 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie prüft die Frage des Zusammenwirkens naturschutzrechtlicher Vorschriften (insbesondere der FFH- und Vogelschutzrichtlinie) mit den Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit derzeit eingehend. Erst nach Abschluss dieser Prüfung lässt sich sagen, welche konkreten Gesetzesänderungen auf Bundes- und EU-Ebene gegebenenfalls erforderlich sind.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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