1. Oktober 2020

Aiwanger muss Fehler zulasten der bayerischen Wirtsleute ausbügeln

Ludwig Hartmann begrüßt Gerichtsurteil zu Betriebsschließungsversicherungen

Zum Urteil des Münchner Landgerichts, wonach eine Versicherung die Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung an einen Münchner Gastwirt zahlen muss, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:

„Es ist auch die Schuld des FW-Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger, dass viele bayerische Wirtsleute über ein halbes Jahr auf die ihnen zustehenden Leistungen aus den Betriebsschließungsversicherungen warten müssen. Sein an Unterwürfigkeit gegenüber den Versicherungskonzernen nicht zu überbietenden Kuhhandel zulasten der Gastronomie, nach dem diese nur 15 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt bekäme, hat die Existenznot unserer Wirtsleute verschärft statt gelindert. Ich denke, dass viele bayerische Wirtinnen und Wirte mit diesem hemdsärmeligen Minister noch ein Hendl zu rupfen haben – er hat ihre Interessen verraten und nicht vertreten. Ich fordere von Hubert Aiwanger, seinen schweren Fehler zulasten der bayerischen Wirtsleute auszubügeln. Er muss jetzt erneut mit der Versicherungswirtschaft sprechen und die Hundertprozent-Auszahlung erwirken, damit sich nicht jeder Wirt und jede Wirtin bis zur Privatinsolvenz durch alle Gerichtsinstanzen hangeln muss.“