29. September 2015

Abgasmanipulation beim Dieselmotor EA 189

Unser Dringlichkeitsantrag vom 29.09.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten,

─  wie viele Fahrzeuge (aufgeschlüsselt nach den Marken VW, Audi, Skoda und Seat) im Eigentum des Freistaates Bayern mit Dieselmotoren des Typs EA 189 betrieben werden;

─  ob auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden und es zu Grenzwertüberschreitungen gekommen ist;

─  welche Überlegungen es gibt, wie mit diesen Fahrzeugen umgegangen werden soll;

─  ob der Staatsregierung Erkenntnisse vorliegen, dass auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen Manipulationen an den Motoren vorgenommen haben;

─  ob es einen Zusammenhang zwischen dem schleppenden Rückgang des NOx – Ausstoßes und der Manipulation an den Dieselmotoren gibt.

Begründung:

In einer Mitteilung des VW-Konzerns wird ausgeführt: „Auffällig sind Fahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189 mit einem Gesamtvolumen von weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen. Ausschließlich bei diesem Motortyp wurde eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt.“ 
In der Presse wird von einer Grenzwertüberschreitung in den USA um den Faktor 40 gesprochen. 
In der EU-Richtlinie 2008/50/EG – in deutsches Recht mit der 39. BImSchV umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 μg/m3 im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist. Laut Umweltbundesamt lagen 2013 die NO2-Jahresmittelwerte an 65 Prozent der verkehrsnahen Messstationen über dieser Schwelle. 
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt auf seiner Homepage: „NO2 (Stundenmittelwert) 200 μg/m3; 18 zulässige Überschreitungen (einzuhalten ab 1. Januar 2010)“. 
An der Messstation „Landshuter Allee“ in München liegt die Zahl 2015 bereits bei 29 Überschreitungen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.