25. August 2017

Zustand des Grundwassers in Bayern 2017

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 27.07.2017, mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 25.08.2017 (kursiv dargestellt)

Unser Grundwasser ist zunehmend durch gefährliche Schadstoffe z.B. aus landwirtschaftlichen Einträgen (Nitrat, Pflanzenschutzmittel etc.) gefährdet. Das erfordert immer häufiger große finanzielle und technische Anstrengungen seitens der Wasserversorger, um das Rohwasser aufzubereiten oder neue Tiefbrunnen zu erschließen. Infolgedessen rechnen Expertinnen und Experten damit, dass die Trinkwasserpreise in den kommenden Jahren stark steigen
werden. In der vorangegangenen Schriftlichen Anfrage „Zustand des Grundwassers in Bayern“ (Drs. 17/12791) und in einigen Anfragen meiner Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen wurde auf den Kurzbericht mit den Daten der Jahre 2013 bis 2015 verwiesen, die kürzlich erschienen ist.
Ich fordere die Staatsregierung auf, unter anderem bezugnehmend auf diesen Kurzbericht detailliert zur aktuellen Grund- und Trinkwasserbeschaffenheit in Bayern Stellung zu nehmen:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt:
Vorbemerkung:
Der Grundwasserschutz genießt in Bayern allerhöchste Priorität. Bayern ist in Bezug auf die Grund- und Rohwasserbelastung mit Nitrat deutlich besser aufgestellt als der bundesdeutsche Schnitt. Bis 2021 werden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Gewässerschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf Basis von § 13 Absatz 2 der neuen Düngeverordnung des Bundes muss in Bayern und auch in den anderen Ländern eine neue Landesverordnung erlassen werden. Mit dieser Verordnung werden in besonders belasteten Gebieten zusätzliche Anforderungen an die Düngung gestellt. Die neue Landesverordnung ist ein wichtiges Instrument, um den Gewässerschutz in den besonders belasteten Regionen zusätzlich gemeinsam voranzubringen. Daneben existiert bereits eine Vielzahl freiwilliger und kooperativer Maßnahmen.

1. a) Wie viele öffentliche Wasserversorgungsunternehmen in Bayern erschließen zur Gewinnung von Rohwasserressourcen derzeit weitere, grundwasserführende Schichten?
zu 1. a): Bei 43 Wasserversorgungsunternehmen in Bayern werden derzeit neue Brunnen abgeteuft oder neue Quellen gefasst.

1. b) Wie viele öffentliche Wasserversorgungsunternehmen taten dies in den letzten drei Jahren (bitte jährlich und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
1. c) Wie viele öffentliche Wasserversorgungsunternehmen taten dies seit 2005 (bitte jährlich und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
zu 1. b) und c): Die Fragen 1. b) und 1. c) werden im Zusammenhang beantwortet. In den letzten drei Jahren (2014 bis 2016) erschlossen in Bayern insgesamt 49 öffentliche Trinkwasserversorgungsunternehmen neue Wasserfassungen (Brunnen und Quellen), im Zeitraum von 2005 bis 2016 waren dies insgesamt 261 Unternehmen (Stand: August 2017). Berücksichtigt sind hier Unternehmer von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen, die dem Anwendungsbereich der Eigenüberwachungsverordnung unterliegen (wasserrechtlich gestattete Entnahme der Anlage von mehr als 5 000 m3 pro Jahr).
Die Anzahl der Unternehmen – gegliedert nach Regierungsbezirk bzw. Jahr – kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Die regionale Zuordnung der Unter- nehmen erfolgte über die Lage der Wasserfassungen. Unternehmen wurden mehrfach gezählt, wenn von diesen Wasserfassungen in unterschiedlichen Jahren neu erschlossen wurden.

2. a) Wie entwickelte sich die Anzahl der Wasserversorgungsunternehmen in Bayern seit 1991 (bitte jährliche Entwicklung angeben)?
zu 2. a): Auf die Antwort zur Frage 1. b) der Landtags-Drucksache 17/7978 wird verwiesen. Ergebnisse für das Jahr 2016 der im 3-jährigen Turnus stattfindenden Erhebung zur Umweltstatistik (UStat) des Landesamts für Statistik liegen noch nicht vor.

2. b) Aus welchen Gründen ist die Anzahl der Wasserversorger in Bayern in den letzten 25 Jahren gestiegen bzw. gesunken?
zu 2. b): Auf die Antwort zur Frage 3. b) der Landtags-Drucksache 17/7978 wird verwiesen. Darüber hinaus gehende weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.

3. a) Wie viele Trinkwasserbrunnen wurden in den Jahren 2005 bis 2016 bayernweit aufgelassen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jährliche Entwicklung)?
zu 3. a): Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Anzahl der Brunnen bzw. die Anzahl aller Trinkwasserfassungen (auch Quellen und Oberflächenwasserentnahmen) der öffentlichen Wasserversorgung, die in den Jahren von 2005 bis 2016 in Bayern nicht mehr betrieben wurden – aufgeschlüsselt nach endgültiger Stilllegung (sg) und nur vorübergehender Außerbetriebnahme (ab) je Regierungsbezirk (Stand: August 2017).

Die aktuelle Auswertung (August 2017) zeigt, verglichen mit der Auswertung vom August 2015 (siehe Antwort 5. a) der Landtags-Drucksache 17/7978), geringfügige Unterschiede. Diese sind auf nach August 2015 vorgenommene Datenergänzungen/- aktualisierungen der Wasserwirtschaftsverwaltung in INFO-Was zurückzuführen.

3. b) Aus welchen Gründen wurden diese Trinkwasserbrunnen aufgelassen?
zu 3. b): Im Zuge der Interpellation „Wasser in Bayern“ von 2012 wurden die stillgelegten Wasserfassungen der letzten 12 Jahre und die dafür verantwortlichen Gründe von den Wasserwirtschaftsämtern erfasst. Stilllegungen erfolgten aus verschiedenen Gründen, beispielsweise aufgrund von erhöhten Konzentrationen für Nitrat und Pflanzenschutzmittel (PSM) bzw. mikrobiologischen Belastungen. Des Weiteren führten zu geringe mengenmäßige Ergiebigkeit, fehlende Schützbarkeit, konkurrierende Nutzungen, naturschutzfachliche Gründe sowie technische und bauliche Mängel zur Auflassung von Brunnen und Quellen. In den meisten Fällen liegen gleichzeitig mehrere dieser Gründe vor, wobei oft auch wirtschaftliche Überlegungen bei der Entscheidung zur Auflassung von Wasserfassungen eine Rolle spielen.

3. c) Wie viele Neuerschließungen von Trinkwasserbrunnen wurden in den Jahren 2005 bis 2016 bayernweit vollzogen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jährliche Entwicklung)?
zu 3. c): Die nachstehenden Tabellen zeigen die Anzahl der im Zeitraum 2005 bis 2016 neu erschlossenen Brunnen bzw. Wasserfassungen (Brunnen und Quellen) von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen, die dem Anwendungsbereich der Eigenüberwachungsverordnung unterliegen – aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken (Stand: August 2017).

 

 

Die aktuelle Auswertung (August 2017) zeigt, verglichen mit der Auswertung vom August 2015 (siehe Antwort 5. c) der Landtags-Drucksache 17/7978), geringfügige Unterschiede. Diese sind auf nach August 2015 vorgenommene Datenergänzungen/- aktualisierungen der Wasserwirtschaftsverwaltung zurückzuführen.

4. a) Welche Wasserversorger in Bayern liegen bei ihren aktuellen Wasseranalysen beim Nitratwert über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 4. a): Der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l. Bei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen für das Jahr 2015 im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung die genannten Konzentrationsbereiche vor. Hierbei wurden nur EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlagen mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5000 m3 pro Jahr berücksichtigt (August 2017).

(Anm.: Die folgenden umfangreichen Tabellen können Sie der folgenden pdf-Datei entnehmen)

4. b) Bei welchen Wasserversorgern in Bayern sind die Nitratwerte erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
4. c) Bei welchen Wasserversorgern in Bayern sind die Nitratwerte in den letzten zehn Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 4. b) und c): Die Fragen 4. b) und 4. c) werden gemeinsam beantwortet.
Der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l. Bei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen für den 3-Jahres- Zeitraum von 2013 bis 2015 (zu Frage 4. b) und den 10-Jahres-Zeitraum von 2006 bis 2015 (zu Frage 4. c) bei mindestens einer aktuell genutzten Wasserfassung die genannten Konzentrationsbereiche im Rohwasser vor. Hierbei wurden nur EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlagen mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5000 m3 pro Jahr berücksichtigt (August 2017).

(Anm.: Die folgenden umfangreichen Tabellen können Sie der folgenden pdf-Datei entnehmen)

5. a) Wie entwickelte sich die Zahl der Messstellen, an denen die Nitratkonzentration im Grundwasser den gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l überschreitet, seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jährliche Entwicklung)?
zu 5. a): Das staatliche landesweite Grundwassermonitoring in Bayern erfolgte bis zum Jahr 2006 auf Basis des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit mit ca. 270 Messstellen. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurde das Landesmessnetz auf rund 500 Messstellen erweitert und dient seitdem zur überblicksweisen Überwachung des Grundwassers (WRRL- Überblicksmessnetz).
Die Anzahl der Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit (Jahre 2005 und 2006) bzw. des WRRL-Überblicksmessnetzes (Jahre 2007 bis 2015) mit Nitratkonzentrationen im Grundwasser von größer 50 mg/l sind je Regierungsbezirk in nachfolgender Tabelle aufgeführt (Stand: August 2017).
Da das Messnetz im Zeitraum von 2005 bis 2015 zweimal grundlegend überarbeitet wurde und zusätzlich einzelne nicht mehr geeignete Messstellen durch andere er- setzt wurden, kann anhand der hier aufgeführten Zahlen keine belastbare Aussage zur jährlichen Entwicklung des Nitratgehalts im Grundwasser getroffen werden.

 

5. b) Auf dem Gebiet welcher Wasserversorger befinden sich diese Messstellen jeweils?
zu 5. b): Etwa zwei Drittel der insgesamt rd. 500 Messstellen des WRRL- Überblicksmessnetzes sind identisch mit Brunnen und Quellen der öffentlichen Wasserversorgung. Die aktuell genutzten Wasserfassungen (Brunnen und Quellen) aus dem WRRL-Überblicksmessnetz, an denen im Grundwasser Nitratkonzentrationen von größer 50 mg/l festgestellt wurden, sind in nachfolgender Tabelle mit dem entsprechend zugehörigen Wasserversorgungsunternehmen aufgeführt (August 2017).

 

6. b) Bei welchen Wasserversorgern in Bayern sind die PSM-Werte erst in den letzten drei Jahren auf über 0,1 μg/l gestiegen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
6. c) Bei welchen Wasserversorgern in Bayern sind die PSM-Werte in den letzten zehn Jahren auf über 0,1 μg/l gestiegen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 6. b) und c): Die Fragen 6. b) und 6. c) werden gemeinsam beantwortet.
Bei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen für den 3-Jahres-Zeitraum von 2013 bis 2015 (zu Frage 6. b) und den 10-Jahres- Zeitraum von 2006 bis 2015 (zu Frage 6. c) bei mindestens einer aktuell genutzten Wasserfassung die Analysenwerte im Rohwasser im genannten Konzentrationsbereich. Hierbei wurden nur EÜV-pflichtige Wasserversorgungsanlagen mit einer wasserrechtlich gestatteten Entnahmemenge von mehr als 5000 m3 pro Jahr berücksichtigt. Aufgrund der Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV), wurden je Betrachtungsjahr Messdaten aus dem entsprechenden 5-Jahreszeitraum ausgewertet (August 2017).

(Anm.: Die folgenden umfangreichen Tabellen können Sie der folgenden pdf-Datei entnehmen)

7. a) Welche Wasserversorger in Bayern müssen aktuell ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte aufbereiten (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 7. a): Gemäß den Ergebnissen des Projektes „Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern“ waren im Erhebungszeitraum 2009 bis 2014 bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen entsprechende Aufbereitungsanlagen in Betrieb. Aktuellere Daten liegen nicht vor.

(Anm.: Die folgenden umfangreichen Tabellen können Sie der folgenden pdf-Datei entnehmen)

7. b) Wie entwickelte sich die Anzahl der Wasserversorger, die ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte aufbereiten müssen, seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jährliche Entwicklung)?
zu 7. b): Die für die Beantwortung notwendigen Daten liegen nicht vor und können in Anbetracht der hohen Anzahl der Wasserversorgungsunternehmen in Bayern (rd. 2.300) im Beantwortungszeitraum nicht erhoben werden.

8. a) Welche Wasserversorger in Bayern bauen aktuell eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- oder Pestizidgehalte (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
8. b) Welche Wasserversorger in Bayern planen derzeit eine Wasseraufbereitung für ihr Trinkwasser aufgrund der Nitrat- und Pestizidgehalte (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 8. a) und b): Auf die Antwort in Drucksache 17/12791 vom 05.10.2016 wird verwiesen.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.