11. Dezember 2021

Zugausfälle und Schienenersatzverkehr (SEV) bei der Bayerischen Regiobahn in der Kalenderwoche 4

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.10.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch Staatsminister Christian Bernreiter vom 11.12.2021

Nachdem sich die Situation in den letzten Monaten beruhigt hatte, erreichen mich nun
wieder vermehrt Beschwerden über Anschlussverluste und Verspätungen auf der Strecke München– Landsberg via Kaufering. Persönlich musste ich beispielsweise erfahren, dass sich am 05.10.2021 der Zug der DB mit planmäßiger Ankunft in Kaufering um 17.34 Uhr um ganze sechs Minuten verspätet hatte, die Anschlussverbindung Richtung Landsberg mit der BRB aber bereits abgefahren war.

1. Wann kam es in der Kalenderwoche 40 auf der Strecke Landsberg – München
via Kaufering zu Anschlussverlusten in Kaufering (bitte jeweils auflisten
nach Grund des Anschlussverlustes, Datum, Uhrzeit und Zugnummern)?
Das Messsystem Anschlusserreichung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG)
berechnet die Anschlusserreichung der Verbindungen im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) auf Basis der vom Infrastrukturbetreiber DB Netz gelieferten tatsächlichen Ankunfts-/Abfahrtszeiten der Züge sowie unter Berücksichtigung der für jeden Knotenbahnhof errechneten gleisgenauen Übergangszeiten. Alle Anschlussverbindungen, bei denen
der Zeitraum zwischen der Ankunft des Zubringerzuges und der tatsächlichen Abfahrt
des Anschlusszuges unterhalb der errechneten Übergangszeit liegt, werden vom System
als Anschlussverluste ausgewiesen. Bei Fällen, in denen die errechnete Übergangszeit
nur geringfügig unterschritten wurde, ist es jedoch möglich, dass die Fahrgäste den Anschlusszug trotzdem noch erreichen konnten. Dies gilt in der Kalenderwoche 40 auch
für die Anschlussverbindung von Zug 62860 auf 62706 am 05.10.2021.
Auf der Strecke Landsberg – München kam es in der Kalenderwoche 40 zu den
folgenden Anschlussverlusten in Kaufering (siehe Anlage, Tabelle 1). Die konkreten
Verspätungsursachen sind der tabellarischen Auflistung zu entnehmen.
Die BEG bestraft Verkehrsunternehmen, die vertraglich vorgeschriebene Pünktlichkeitswerte nicht erreichen mit sog. Pünktlichkeitspönalen. Diese Strafzahlungen werden von der BEG in pünktlichkeits- oder qualitätssichernde Maßnahmen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen investiert.

Die vollständige Anfrage finden Sie hier