30. März 2011

Werbeaufkleber auf bayerischen Polizei-Dienstfahrzeugen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Susanna Tausendfreund, Bündnis 90/Die Grünen, vom 25.02.2011, mit den Antworten des Staatsministers des Inneren, Joachim Herrmann, vom 30.03.2011(kursiv dargestellt)

Am 23.2.2011 stellte Innenminister Herrmann Aufkleber vor, mit denen auf 1400 Polizeidienstfahrzeugen künftig für die olympischen Winterspiele 2018 geworben werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt diese Werbung auf ihren Fahrzeugen ab; man sei gegen jegliche kommerzielle Werbung auf Polizeifahrzeugen. Man wolle sich weiterhin durch Neutralität ausweisen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung:

1) Wie oft wurden in der Vergangenheit (letzte 15 Jahre) Polizeiautos für Werbezwecke verwendet?

Zu 1) In den vergangenen 15 Jahren wurden bisher in drei Fällen Folienaufkleber mit Image- bzw. Werbeaussagen auf bayerischen Polizeifahrzeugen angebracht. 

2) Welche Art von Werbung wurde hierbei auf den Autos aufgebracht?

3) Welche Veranstaltungen oder Imageaussagen wurden hierbei bislang beworben?

Zu 2) und 3) Im Einzelnen handelte es sich dabei um:
a) den Slogan „Stark im Leben – ohne Alkohol und Drogen“.
Alkohol und Drogen zählen zu den größten Problemfeldern im Straßenverkehr. Der Slogan soll die Verkehrsteilnehmer für dieses Problem sensibilisieren und einen Trend „weg vom Alkohol“ im Straßenverkehr fördern.
b) Werbeaufkleber für die Internetadresse „Polizei-Beratung.de“.
Der Internetauftritt gibt Tipps und Hilfestellungen zu Themenfeldern der Polizeilichen Kriminalprävention.
c) Aktuell die Aufkleber „Olympia 2018“.
Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung unterstützen die Bewerbung der Landeshauptstadt München um die Austragung der XXIII. Olympischen und der XII. Paralympischen Winterspiele 2018. Eine erfolgreiche Bewerbung ist von hohem staatlichen Interesse, weil u. a. wichtige Impulse und Chancen für Wachstum und Beschäftigung davon zu erwarten sind. Deshalb unterstütze ich als Mitglied der Staatsregierung mit den Aufklebern „Olympia 2018“ die Bewerbung ausdrücklich. 

4) Gab es innerhalb der letzten 15 Jahre schon einmal Protest von Seiten der Polizei gegen solche Werbeaufkleber oder ähnliches auf den Fahrzeugen?

Zu 4) Weder von Seiten der Polizeibeschäftigten noch von Berufsvertretungen gab es bisher Kritik an der Anbringung von Image- bzw. Werbeaussagen auf bayerischen Polizeifahrzeugen. 

5) Wurde jemals eine Großveranstaltung wie die olympischen Winterspiele 2018 auf Polizeiautos beworben?

Zu 5) Eine vergleichbare Großveranstaltung wurde bisher nicht beworben. 

6) Mit welcher Begründung ist die Werbung auf Dienstfahrzeugen der Polizei gerechtfertigt worden?

Zu 6) Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 beinhaltet auch die Antwort zur Frage 6.

7) Wie will die Staatsregierung zukünftig mit der Bewerbung anderer Veranstaltungen oder Ereignisse umgehen hinsichtlich der Werbung auf Polizeifahrzeugen?

Zu 7) Etwaige künftige Image- bzw. Werbeaussagen auf Polizeifahrzeugen werden – wie bisher auch – Einzelfallentscheidungen sein, denen eine eingehende Prüfung vorausgeht. 

8) Wer entscheidet darüber, welche Werbung öffentlich auf den Fahrzeugen angebracht werden darf?

Zu 8) Das Bayerische Staatsministerium des Innern als oberste Dienstbehörde der Bayerischen Polizei. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine schriftliche Anfrage und die Antwort des bayerischen Innenministers als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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