9. Dezember 2009

Vertrauensposition der ÄrztInnen beim Jugendalkoholismus sichern – gegen eine Meldepflicht ans Jugendamt

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich eindeutig für eine Wahrung der vertrauensvollen Zusammenarbeit von ÄrztInnen und MitarbeiterInnen der Suchtarbeit auszusprechen. Eine Meldepflicht für Ärzte von Jugendlichen mit Alkoholvergiftung an die Jugendämter wird abgelehnt.

Begründung:
Die Vorschläge, die Meldepflicht zu verschärfen und Jugendliche, die ins Krankenhaus eingeliefert werden, ans Jugendamt zu melden, sind kategorisch abzulehnen. Es ist wichtig, dass das Vertrauensverhältnis in der medizinischen Versorgung nicht gefährdet wird. Eine Meldepflicht würde dazu führen, dass Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung auch mal nicht den Weg ins Krankenhaus finden. Das kann lebensgefährlich sein. Wir wollen nicht, dass Jugendliche ihre betrunkenen Freunde auf dem Spielplatz liegen lassen, weil sie ihnen Schwierigkeiten ersparen wollen. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt es bereits jetzt, in Fällen der Kindswohlgefährdung die ärztliche Schweigepflicht zu brechen. Dieser gesetzliche Rahmen ist völlig ausreichend. Die Umsetzung des Jugendschutzes muss aber konsequent gewährleistet werden.

<<<< Unser Antrag wurde am 22.04.2010 im Plenum abgelehnt.