11. März 2015

Verlässlichkeit für Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Flüchtlinge einräumen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Um den Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wie Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern Planungssicherheit zu gewährleiten, wird die Staatsregierung aufgefordert,

– eine entsprechende Anzahl von Berufsschulplätzen zu schaffen, damit alle berufsschulpflichtigen Flüchtlinge zur Schule gehen können, und

– durch einen Erlass auf Landesebene jungen Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung – ohne feste Altersgrenze – plus zwei weiteren Jahren zum Zweck der Berufspraxis einzuräumen.

Begründung:

Die Bereitschaft der Unternehmen im Land, Flüchtlinge zu integrieren ist hoch. Zwar können geduldete Flüchtlinge auch bisher schon eine Ausbildung aufnehmen, jedoch scheitert vielfach die berufliche Integration an der restriktiven Auslegung der ausländerrechtlichen Vorgaben seitens der Ausländerbehörden. Wenn wir nicht weiter Potenzial verschenken wollen, müssen wir diesen Jugendlichen eine berufliche Zukunft bieten über einen gesicherten Aufenthalt.

Auf der anderen Seite fehlt es an Berufsschulplätzen. Derzeit kann der Anspruch von rund 9.000 von rund 13.000 jungen Asylbewerberinnen sowie -bewerber und Flüchtlingen auf Berufsschulunterricht nicht erfüllt werden. Unseres Erachtens ist das auf der einen Seite eine persönliche Katastrophe für die Betroffenen, auf der anderen Seite schadet sie auch der wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns, denn unsere Unternehmen suchen händeringend Nachwuchs.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 11.03.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.