Landesentwicklungsprogramm: ÖPNV
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Der bisherige Punkt 4.6 „Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße“ wird aufgehoben und folgender neuer Punkt 4.6 angefügt:
4.6 Öffentlicher Personennahverkehr
(Z) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten.